Juve Plus Späte Genugtuung

Ehemalige Haarmann Hemmelrath-Partner tragen Sieg in Werhahn-Prozess davon

Vorläufiger Erfolg für Haarmann Hemmelrath: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am gestrigen Dienstag die Klage des Werhahn-Konzerns abgewiesen und so mit dem Vorwurf der Falschberatung gegen die mittlerweile in Liquidation befindliche Kanzlei aufgeräumt. Zudem wird das bestehende Urteil des Landgerichts Düsseldorf „unter Zurückweisung der Anschlussberufung von Werhahn teilweise abgeändert“, so das OLG-Urteil. Eine ausführliche Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. In der Berufungsverhandlung des Werhahn-Prozesses trugen damit die Kanzlei in Liquidation sowie 59 beteiligte Ex-Haarmann-Anwälte einen vorläufigen Sieg davon.

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Zum Hintergrund: Werhahn hatte sich im August 2004 gegen die eigenen Berater gewandt, nachdem die Düsseldorfer Steuerbehörde eine als steuerfrei strukturierte Transaktion aus dem Jahr 2001, bei der Werhahn die AKB Bank für über eine Milliarde Euro an die spanische Santander Bank verkaufte, doch als steuerpflichtig eingestuft und die Nachversteuerung gefordert hatte. Diese Einschätzung hatte die Behörde zwar später wieder revidiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte Werhahn jedoch schon eine verjährungshemmende Feststellungsklage gegen die damals noch existierende Sozietät Haarmann Hemmelrath angestrengt und neue Berater zur Abwehr der Steuernachforderung mandatiert.

In dem aktuellen Streit ging es nun vordergründig um die Übernahme dieser Beratungskosten, im Kern stand aber vor allem die Frage im Raum, ob Haarmann Hemmelrath Werhahn bezüglich der steuerlichen Strukturierung des AKB-Deals falsch beraten habe. In erster Instanz lehnte das Landesgericht Düsseldorf die Klage Werhahns auf Erstattung der Beraterkosten zwar ab. Die Richter stellten jedoch zugleich fest, die Haarmann-Anwälte hätten „schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen“.

Diesen Vorwurf wollten die Anwälte der mittlerweile in Liquidation befindlichen Sozietät nicht auf sich sitzen lassen und legten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein – zumal diese Feststellung einer möglichen Schadensersatzklage gegen Werhahn bislang entgegen stand (mehr zur Verhandlung). Das aktuelle Urteil ebnet den Weg für eine mögliche Schadensersatzklage. Denn die Klage von Werhahn gegen Haarmann Hemmelrath habe erheblich zum Verfall der Kanzlei beigetragen, so der Vorwurf der Ex-Haarmann-Anwälte. Das Urteil lässt aber auch die Revision zu.

Vertreter Werhahn/MBU

LATHAM & WATKINS (Frankfurt): Dr. Bernd-Wilhelm Schmitz (Prozessvertreter beide Instanzen), Stephan Kleemann

FLICK GOCKE SCHAUMBURG (Frankfurt): Dr. Jens Eric Gotthardt (Berater)

INHOUSE (Werhahn; Neuss): Knut Haimhof (Justiziar)

Vertreter Haarmann Hemmelrath & Partner sowie Streithelfer

SIEGMANN & KOLLEGEN (Karlsruhe): Dr. Jochen Höger (Prozessvertreter 2. Instanz)

DR. MATTHIAS SIEGMANN (Beistand und BGH-Anwalt; Karlsruhe)

HÖLTERS & ELSING (Düsseldorf): Dr. Siegfried Elsing, Dr. Carsten Pospich (Prozessvertreter 1. Instanz)

Beteiligte Ex-HH&P-Partner:

Stefan Denkhaus (Liquidator; Boege Rohde Luebbehuesen, Hamburg)

Dr. Martin Dummler (Liquidator; Frankfurt)

Harald Plewka (Beklagter und Berufungskläger; Gleiss Lutz, Frankfurt)

Prof. Dr. Wilhelm Haarmann (Berufungskläger und Streithelfer; Haarmann Partnerschaftsgesellschaft, Frankfurt)

Dr. Matthias Schüppen (Berufungskläger und Streithelfer; Graf Kanitz Schüppen & Partner, Stuttgart)

Prof. Dr. Alexander Hemmelrath (Streithelfer; Mazars Hemmelrath, Frankfurt)

Dr. Stephan Busch (Streithelfer; Salans, Berlin)

Dr. Christoph Binge (Streithelfer; Salans, Berlin)

Dr. Rainer Bommert (Berufungskläger und Streithelfer; Mazars Hemmelrath, Frankfurt)

Volker Heinz (Streithelfer; Berlin)

Dr. Cornelia Kermel (Berufungskläger und Streithelfer; Kermel & Scholtka, Berlin)

Dr. Christoph v. Einem (Streithelfer; White & Case, München)

OLG Düsseldorf, Zivilsenat 23

Margret Dohnke-Kraff (Vorsitzende Richterin), Ulrich Drossart, Katrin Jungclaus

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