Auf eine Beschwerde des Netzwerks Privatbahnen hin hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) der DB Netz AG untersagt, sich bei Fragen des Netzfahrplans, der Trassenzuweisung und der Wegeentgelte von Juristen der Muttergesellschaft beraten zu lassen. Die DB Netz hatte zu diesem Zeitpunkt keine eigene Rechtsabteilung, bei der Bahn selbst hingegen gab und gibt es einen Beraterstab, der sich speziell mit Regulierungsfragen befasst.
Dagegen hatte die Deutsche Bahn Klage erhoben. In der ersten Instanz hatte das EBA Recht bekommen, war jedoch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster unterlegen.
Im Kern ging es um die Frage, ob die Rechtsberatung durch die Konzernmutter mit der europarechtlich geforderten Unabhängigkeit von Schienennetzbetreibern zu vereinbaren ist. Das BVerwG urteilte nun, dass zwar nichts dagegen spreche, dass der Netzbetreiber in einer Konzernstruktur mit dem Verkehrsunternehmen Deutsche Bahn verbunden sei. Doch müsse er in seiner Entscheidungsfindung unabhängig sein.
Es genüge nicht, dass die DB Netz ihre Entscheidungen mit eigenen Vorständen treffe. Diese müssten auch in der Vorbereitung ihrer Entscheidung von jeglicher Einflussnahme im Interesse der Deutschen Bahn frei sein. Rechtsberatung jedoch nehme Einfluss auf die Entscheidungsfindung. Darin läge ihr Sinn. Ist der Rechtsberater Arbeitnehmer des Mutterunternehmens, so sei er von diesem abhängig. Auch ein umfassendes internes Regelwerk könne nicht ausschließen, dass Interessen des Mutterunternehmens in die Beratung einfließen.
Das hatte das OVG noch anders gesehen: Im Wesentlichen hatte das Gericht festgestellt, dass die Juristen nicht selbst Entscheidungen treffen und das interne Regelwerk für das die DB Netz beratende Team der Bahn-Rechtsabteilung als ausreichend erachtet.
Die Deutsche Bahn hat bis November Zeit, die Vorgaben des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils umzusetzen.
Vertreter Bundesrepublik/EBA
Prof. Dr. Franz Jürgen Säcker (FU Berlin)
Vertreter Deutsche Bahn
Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Dr. Marcel Kaufmann
Vertreter DB Netz
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Dr. Stephan Gerstner, Dr. Dieter Sellner
Bundesverwaltungsgericht, 3. Revisionssenat
Dieter Kley (Vorsitzender Richter), Prof. Dr. Klaus Rennert (Berichterstatter)
Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt. Zudem unterstützten Inhouse-Juristen die Beteiligten.
Bei den Revisionsbeklagten waren dies Marktinformationen zufolge der Leiter der Abteilung für Regulierung Dr. Christopher Rother sowie Dr. Erik Staebe. Auf Seiten des EBA agierten Astrid Schmitz und Ulrike Steiner. Rother und Schmitz hatten sich bereits im vorangegangenen Verwaltungsverfahren gegenüber gestanden (mehr…). Seinerzeit hatten weder das EBA noch die Deutsche Bahn externe Anwälte eingeschaltet.
Soweit bekannt, hat die Rechtsabteilung der Deutschen Bahn schon vor der Entscheidung organisatorische Vorkehrungen getroffen, um im Falle einer Untersagung durch das BVerwG schnell reagieren zu können.
Die Deutsche Bahn hat bis November Zeit, die Vorgaben des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils umzusetzen.