Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hatte vor Jahren gegen den fränkischen Wettbewerber Hans Riegelein & Sohn geklagt und ihm vorgeworfen, einen verwechselbar ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen. Sowohl das Land- als auch das Oberlandesgericht Frankfurt hatten eine markenrechtliche Ähnlichkeit aber verneint.
Lindt hatte seinen in Goldfolie eingewickelten sitzenden Schokoladenhasen mit rotem Halsband, Schleife und Glöckchen 2000 in der EU und 2001 in Deutschland als dreidimensionale Marke eintragen lassen. Seitdem geht Lindt gegen verschiedene Wettbewerber rechtlich vor.
Goldene Osterhasen werden in Europa seit Jahrzehnten verkauft. Seit den 1990er-Jahren werden sie maschinell in Goldfolie gewickelt und wurden sich, um maschinentauglich zu sein, immer ähnlicher.
Vertreter Lindt & Sprüngli
Wilmer Hale (Frankfurt): Reinhart Lange, Gesine Hild
Dr. Brunhilde Ackermann (BGH-Vertretung; Karlsruhe)
Vertreter Hans Riegelein & Sohn
Lindner Blaumeier (Nürnberg): Heidrun Lindner; Associate: Daniel Terheggen
Jordan & Hall (Karlsruhe): Arne Quast (BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter), Günther Pokrant, Wolfgang Schaffert, Thomas Koch
Hintergrund: Reinhart Lange und Gesine Hild begleiten Lindt in dem Streit schon seit Beginn an, so waren sie auch schon 2006 in der bis dahin letzten Runde vor dem BGH mit dabei (mehr…), damals noch unter der Flagge von Mayer Brown. Inzwischen haben sie aber ihre Wirkungsstätte gewechselt und gehörten im Dezember 2008 zu einem großen Mayer Brown-Team, das für Wilmer Hale ein Frankfurter Büro eröffnete (mehr…).
Auch Riegelein vertraut schon lange auf die gleichen Anwälte. Die Nürnberger Kanzlei Lindner Blaumeier ist im Gewerblichen Rechtsschutz bereits seit vielen Jahren die Hauskanzlei des fränkischen Schokoladenherstellers.