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BayernLB sperrt mit Hengeler Vermögen von Ex-Risikovorstand

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Die BayernLB hat im Kampf um Schadensersatz von ihrem Ex-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky einen ersten Etappensieg errungen. Das Landgericht München gab einem Arrestantrag der Bank statt, durch den das gesamte Vermögen Gribkowskys eingefroren wird.

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Gribkowsky kann damit weder auf sein Bankguthaben noch seine Immobilien zugreifen. Der Manager soll sich beim Verkauf von Anteilen der BayernLB an der Formel 1 bereichert und Bestechungsgeld erhalten haben. Seit Januar sitzt Gribkowsky in Untersuchungshaft.

Die BayernLB hatte Gribkowsky Anfang des Jahres verklagt (mehr…) und beantragt, sein Vermögen in Höhe von 25 Millionen Euro einzufrieren. Sie befürchtete, dass das Vermögen ihrem Zugriff ansonsten entzogen werde. Der Ex-Risikovorstand soll die Formel-1-Beteiligung der Bank zu billig an den Investor CVC verkauft und dabei 50 Millionen US-Dollar Bestechungsgelder kassiert haben.

Das LG München sah es nun als wahrscheinlich an, dass der BayernLB wegen des Bestechungsvorwurfs ein Schadensersatz zusteht.

Einen Arrestantrag wegen der Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten beim verlustreichen Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria (HGAA) hatte die BayernLB inzwischen zurückgenommen. Hier hatten die Richter bereits zu Beginn des Verfahrens Zweifel eines möglichen Anspruchs angemeldet. Daher muss die BayernLB nun auch 84 Prozent der Verfahrenskosten tragen.

 Allerdings ist die rechtliche Aufarbeitung des HGAA-Desasters damit noch nicht beendet. Die BayernLB hatte sich bereits entschlossen, auch die übrigen Ex-Vorstände der Bank deswegen zur Verantwortung zu ziehen. Nach einem Bericht der ‚Süddeutschen Zeitung‘ bereitet die Staatsanwaltschaft derzeit eine Anklage wegen Veruntreuung von Bankvermögen vor, so die Zeitung, die sich dabei auf Justizkreise beruft. Insgesamt fordert die BayernLB 200 Millionen Euro Schadensersatz.

Vertreter BayernLB
Hengeler Mueller (München): Dr. Viola Sailer-Coceani, Dr. Markus Meier (beide Federführung), Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking; Associates: Daniel Zimmer, Dr. Susanne Zech, Dr. Christopher Strehle, Verena Nosch
Clifford Chance (München): Dr. Patrick Biagosch, Heinz-Günter Gondert (beide Corporate), Sebastian Rakob (Litigation; beide Frankfurt), Tim Schreiber (Litigation), Gwendolyn Müller (Corporate)

Vertreter Gribkowsky
Graf von Westphalen (München): Ulrich Stuhlfelner – aus dem Markt bekannt
Bach Langheid & Dallmayr (Köln): Björn Seitz (Versicherungs- und
Haftungsrecht) – aus dem Markt bekannt

Hintergrund: An der Beraterliste hat sich seit dem Auftakt des Verfahrens im Januar nichts geändert. Dass Hengeler als Vertreterin der BayernLB auftritt, überrascht kaum, hatte die Kanzlei doch bereits zwei Gutachten – eines zum HGAA-Komplex, eines zu Geschäften mit forderungsbesicherten Wertpapieren (ABS) – erstellt, in denen auch die Frage der Haftung der ehemaligen Vorstände behandelt wurden (mehr…).

Bach Langheid vertritt in dem gesamten BayernLB-Komplex den D&O-Versicherer XL Insurance, der für die Grundsicherung zuständig ist. Im Verfahren  gegen Gribkowski ist Seitz dem Beklagten als Streithelfer beigetreten. (Ulrike Barth, René Bender)

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