Juve Plus Akten-Herausgabe

Mappus scheitert mit Kleiner und Holthoff-Pförtner vor dem OLG

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  • JUVE

Der Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags darf Unterlagen auswerten, die die Staatsanwaltschaft Stuttgart bei Stefan Mappus sichergestellt hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies damit einen Antrag des ehemaligen Ministerpräsidenten zurück, der die Herausgabe der Unterlagen als rechtswidrig feststellen lassen wollte.

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Christoph Kleiner
Christoph Kleiner

Das OLG begründete seinen Beschluss mit dem Kontrollrecht des Parlaments. Dafür müsse sich das Gremium einen umfassenden Überblick über den Sachverhalt verschaffen können. Die Richter betonten aber auch, dass der Ausschuss die Grundrechte von Mappus wahren muss – insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Einschränkungen seien nur gerechtfertigt, wenn die überwiegenden Interesse der Allgemeinheit notwendig und verhältnismäßig seien. Damit ging das Gericht auf die Gefahr ein, dass die Unterlagen über den Untersuchungsausschuss an die Öffentlichkeit geraten. Dies passierte in der Vergangenheit immer wieder mit Informationen, die ausschließlich für den Untersuchungsausschuss bestimmt waren.

Mappus hat gegen die Entscheidung bereits Widerspruch beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt. Dadurch verzögert sich die Vorlage der Akten. Mit dem neuen Material der Staatsanwaltschaft könnte der Ausschuss die Umstände näher beleuchten, unter denen der französische Energiekonzern EdF EnBW-Anteile an das Land verkaufte. Der Ausschuss will insbesondere klären, wer politisch für die Transaktion verantwortlich ist.

Der Staatsgerichtshof in Stuttgart hatte den Deal nämlich als verfassungswidrig eingestuft, weil die Rechte des Landtags missachtet worden waren (mehr…). Vor einigen Monaten hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Mappus und den Ex-Morgan Stanley-Chef Dirk Notheis Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des Verdachts der Untreue und der Beihilfe zur Untreue (mehr…). Daneben wendet sich das Land in einem Schiedsverfahren gegen die Verkäuferin EdF (mehr…).

Vertreter Stefan Mappus
Kleiner (Stuttgart): Dr. Christoph Kleiner (Federführung), Dr. Arnd Pannenbecker (Öffentliches Recht)
Holthoff-Pförtner (Essen): Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Dr. Thomas Hermes

OLG Stuttgart, 4a. Strafsenat
Dr. Jürgen Niemeyer (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Seitdem Mappus in der EnBW-Transaktion in die Kritik geraten ist, setzt er auf das Beraterduo Dr. Christoph Kleiner sowie Dr. Stephan Holthoff-Pförtner. Auf sie vertraut er auch jetzt wieder.

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