Landesweite Beachtung erlangte der in Innsbruck ansässige 59-jährige Anwalt vor allem mit der Bestellung zum Masseverwalter im Konkursverfahren des Unternehmers René Benko durch das Landesgericht Innsbruck (Gz.7 S 16/24y). Zu seinem Stellvertreter bestellte das Gericht Dr. Stephan Kasseroler, Namenspartner der Einheit, mit der Grabenweger nun in Regiegemeinschaft ist. Kasseroler berät wie Grabenweger schwerpunktmäßig zum Insolvenzrecht. Bereits mehrfach waren die beiden Tiroler Anwälte in derartigen Causen zusammen aktiv – teils auch in gegensätzlichen Funktionen etwa als Masseverwalter auf der einen und Schuldnervertreter auf der anderen Seite.
Die Zusammenarbeit soll sich nun in Teilbereichen intensivieren. Neben dem Namenspartner wird auch die Kasseroler-Partnerin Andrea Födisch regelmäßig zur Masseverwalterin bestellt. So ist etwa die Gründung einer Gesellschaft geplant, in die Verfahren – nach Rücksprache mit dem Gericht – eingebracht werden sollen, in denen Grabenweger oder ein Partner von Kasseroler als Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ziel ist es, auf diesem Wege die nichtjuristischen Abläufe bei Unternehmensinsolvenzen standardisiert abzuarbeiten.
Langjährige Erfahrung
Grabenweger ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst in einer Regiegemeinschaft. Zu dieser gehörten Albin Huber und Dr. Roland Kometer. Sie arbeiteten bis zum Ausscheiden von Albin Huber aus der Anwaltei Ende 2023 in der Kanzlei Kometer Huber Rossi zusammen.
2003 schloss sich Grabenweger als Partner CHG an, damals noch Czernich Hofstädter Guggenberger & Partner. Zu seinen Schwerpunkten gehören neben der Insolvenzverwaltung auch die (vor-)insolvenzliche Krisenberatung sowie auch wirtschaftsstrafrechtliche Themen mit Insolvenzbezügen.
Insolvenzrechtliche Beratung ausgedünnt
Bei CHG verleibt nach dem Abgang Grabenwegers nur ein Konzipient, der sich neben öffentlich- und zivilrechtlichen Causen einschließlich damit verbundener Prozesse auch mit Fragen der Insolvenz- und Sanierungsberatung befasst. CHG berät regelmäßig im Rahmen von Restrukturierungen sowie an der Schnittstelle zwischen Insolvenzrecht und anderen Rechtsgebieten etwa bei Distressed-Transaktionen oder Umschuldungen. Zunächst offen bleibt jedoch, ob die Insolvenzverwaltung zukünftig noch aus der Kanzlei heraus angeboten werden soll oder ob zukünftig die vorinsolvenzliche Beratung forciert werden soll.