Juve Plus Baukartell und die Folgen

Generalanwalt segnet Amtshilfe zwischen BWB und Staatsanwalt ab

Autor/en
  • Raphael Arnold

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof setzt die Axt an den Kronzeugenstatus in kartellrechtlichen Verfahren. In seinem Schlussantrag gelangte er zu dem Schluss, dass das EU-Wettbewerbsrecht eine Amtshilfe zwischen der Wiener Bundeswettbewerbsbehörde und der Staatsanwaltschaft nicht einschränke. Diese sei im nationalen Recht zu regeln. Die Vorabentscheidung des EuGH steht aus.

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In seinem Schlussantrag kommt der Erste Generalanwalt Maciej Szpunar weiter zu dem Schluss, dass nur die Kronzeugenerklärungen und die Vergleichsausführungen unter den Schutz der EU-Richtlinie 2019/1 fallen (Gz. C-2/23). Weitere Dokumente dagegen nicht, die im Zuge der Ermittlungen einer Wettbewerbsbehörde entstehen.

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