Juve Plus Neugründung in Wien

Renommierte Kartellrechtler schließen sich zusammen

Die Wiener Kartellrechtsszene ist um eine schlagkräftige Boutique reicher: Der bisher als Einzelanwalt tätige Dr. Peter Thyri (50) gründet mit Andreas Traugott (50) und Dr. Anita Lukaschek (52) eine neue Kanzlei. Baker McKenzie verliert damit die beiden Köpfe ihrer Kartellrechtspraxis.

Teilen Sie unseren Beitrag
Peter Thyri

Als Thyri Traugott Lukaschek bündeln die drei renommierten Kartellrechtsexperten ab sofort ihre Kräfte in einer eigenen Kanzlei. Eine solche Struktur, die sich mit mehreren Partnerinnen bzw. Partnern rein auf die kartellrechtliche Beratung und Vertretung spezialisiert, gibt es bislang in Österreich nicht.

So führte Thyri seine Boutique seit 2015 als Einzelkanzlei. Zuvor war er unter anderem Anwalt bei Schönherr und von 2010 bis 2012 Counsel im marktführenden Kartellrechtsteam von Wolf Theiss. 2012 schloss er sich als Partner der Wiener Kanzlei Weinrauch Negwer Gurmann (heute: Weinrauch) an und gründete drei Jahre später seine eigene Einheit. Immer wieder war er in richtungsweisenden Causen tätig, etwa für den Autohändler Büchl in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Peugeot.

Perfekte Ergänzung

Andreas Traugott

Thyris Kanzleipartner haben in den vergangenen Jahren ebenfalls prägende Verfahren geführt. Insbesondere im Baukartell kam der Kartellrechtspraxis von Baker durch die Beratung der Strabag eine tragende Rolle zu. Für Google war das Team um Traugott Ende 2023 erfolgreich, als das österreichische Kartellgericht eine Marktmissbrauchsklage abwies.

Insbesondere Traugott, der 2009 als Partner bei Baker einstieg, verlieh der Praxis ihr heutiges Gesicht. Auch für die deutsche Praxis spielte der Wiener Partner eine Zeit lang eine bedeutende Rolle: Er kümmerte sich 2010, nach der Abspaltung des deutschen Kartellrechtteams zu Commeo, um den Wiederaufbau des dortigen Teams. Begonnen hatte Traugott seine juristische Laufbahn bei Dorda, von wo aus er zu DLA Piper Weiss-Tessbach ging. Dort wurde er 2009 zum Partner ernannt.

Anita Lukaschek

Mit Lukaschek trat 2015 eine weitere erfahrene Kartellrechtlerin dem Team bei Baker bei: Sie hatte zuvor zwölf Jahre lang als Referentin bei der Bundeswettbewerbsbehörde gearbeitet. Dementsprechend stieg sie formal als Konzipientin ein, wurde jedoch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bereits 2021 zur Counsel befördert. Zuletzt war sie, ebenso wie Traugott in komplexe Kartellverfahren eingebunden.

Gesamte Bandbreite des Kartellrechts

Die Motivation, sich zusammenzuschließen, liegt laut den Gründern auch in der zunehmenden Komplexität des Kartellrechts. Gemeinsam wollen Thyri, Traugott und Lukaschek nun das gesamte Spektrum des Kartellrechts abdecken. Dazu gehören Fusionskontrollen, Kartellbußgeld- und Schadenersatzverfahren, Compliance-Beratung sowie FDI und europäisches Beihilfenrecht. Auch im Energierecht und bei Investigations wollen die Partner aktiv bleiben. Ihre internationalen Netzwerke wollen sie durch Kooperationen mit anderen Kanzleien aufrechterhalten. Über ausreichend persönliche Kontakte verfügen alle drei.

Nina Lenhard

Harter Schlag für Baker

Für die Kartellrechtspraxis von Baker McKenzie bedeutet der Weggang von Traugott und Lukaschek einen herben Rückschlag. Mit der jüngst zur Counsel ernannten Nina Lenhard verfügt sie weiterhin über eine erfahrene Anwältin, die für die meisten Mandanten keine Unbekannte ist. So war sie in zahlreichen Verfahren an der Seite von Traugott tätig und verantwortete die transaktionsbegleitenden Fusions- und Investitionskontrollen. Auch an der Schnittstelle zum Energierecht weist Lenhard einige Erfahrung vor. Nichtsdestotrotz verliert das Team, das nun noch aus einer Counsel, zwei Konzipienten und einem of Counsel besteht, nicht nur an Renommee, sondern auch deutlich an Schlagkraft. Hinzu kommt, dass mit Katerina Schenkova bereits im Oktober 2024 eine langjährige Anwältin zu Thyssenkrupp gewechselt war.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema