Im verhandelten Streitfall hatte ein Aktionär im Juli 2007 IKB-Aktien im Wert von 24.000 Euro gekauft, die danach rapide an Wert verloren. Seine Schadensersatzansprüche wären berechtigt, wenn sich herausstellt, dass die Bank zu diesem Zeitpunkt bereits per Ad-hoc-Mitteilung über ihre prekäre wirtschaftliche Lage hätte informieren müssen. Der BGH hält einen solchen Verstoß gegen Paragraf 37 b des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) grundsätzlich für möglich.
In einem strafrechtlichen Verfahren gegen den damaligen Vorstandssprecher Stefan Ortseifen haben die Richter bereits bejaht, dass die Bank über ihre Situation hätte Auskunft geben müssen. Ortseifen war wegen irreführender Aussagen und der damit einhergehenden Kursmanipulation rechtskräftig zu einer Bewährungs- und Haftstrafe verurteilt worden.
Aus dieser Entscheidung lässt sich allerdings nicht zwingend ein Erfolg für die Anleger ableiten. Denn sie tragen die Beweislast, dass sie die Aktien wegen der vorliegenden Informationen gekauft haben. Auch im vorliegenden Streitfall war der Anleger vor dem OLG Düsseldorf gescheitert. In wesentlichen Punkten ist der BGH dem OLG gefolgt. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass der BGH das Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen Paragraf 37 b WpHG an das OLG zurückverweisen wird.
Vertreter Anleger
GKP Gründel Kilger & Partner (München): Markus Preß
Toussaint & Schmitt (Karlsruhe): Dr. Guido Toussaint (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
IKB
Linklaters (Frankfurt): Dr. Rubert Bellinghausen – aus dem Markt bekannt
Dr. Matthias Siegmann (Karlsruhe): BGH-Vertretung – aus dem Markt bekannt
BGH, XI. Zivilsenat
Ulrich Wiechers (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Mandatsbeziehung von Linklaters zur IKB reicht schon viele Jahre zurück. Im jetzigen Prozesskomplex setzte die Bank von Beginn an auf die Praxis um Bellinghausen. Auch in gesellschafts- und bankaufsichtsrechtlichen Fragen vertraut die IKB auf Linklaters, so beim Verkauf des 45-prozentigen Anteils an der Förderbank KfW an Lonestar Mitte 2008 (mehr…).
Auf Seiten der Aktionäre sind verschiedene Anlegerkanzleien vertreten. Von den rund 150 Anlegerklagen vertritt die Kanzlei Rotter aus Grünwald bei München mit rund 60 Mandaten den Löwenanteil. Von den führenden Adressen auf diesem Gebiet ist auch Tilp aus Kirchentellinsfurt vertreten, zudem sind einige regionale Einheiten mit der Sache befasst.
Der XI. Zivilsenat des BGH ist für bank- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten zuständig und gilt tendenziell als anlegerfreundlich. Für viel Aufsehen sorgte etwa die Entscheidung zu den CMS Spread Ladder Swaps. Hier wurde die Deutsche Bank dazu verurteilt, die Verluste eines Mittelständlers komplett zu begleichen (mehr…).