Juve Plus Auto-Tuning

Techart siegt mit Kullen Müller Zinser gegen Porsche vor BGH

Die Tuning-Firma Techart verletzt mit Fahrzeugbezeichnungen nach dem Muster "Porsche [Modellname] mit Techart-Umbau" nicht die Markenrechte des Sportwagenbauers Porsche. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Kombination von Hersteller- und Tunermarke in dieser Form ist demnach zulässig. Das Urteil ist für die Tuning-Branche ein Teilerfolg in einem grundsätzlichen Streit.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Beck_Thomas
Beck_Thomas

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema