Konkurrenz im Schienenverkehr

Bahn-Töchter bringen mit Redeker und Freshfields Wettbewerberklausel zu Fall

Die Bundesnetzagentur wollte neue Fernverkehrsanbieter mit einer Wettbewerberklausel absichern. Sowohl DB InfraGO als auch DB Fernverkehr sahen dafür keine Notwendigkeit – sie klagen gegen den Beschluss, den das Verwaltungsgericht Köln vorerst im Eilverfahren gestoppt hat.

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Im Kern ging es nicht um die Frage, ob es Wettbewerb im Fernverkehr geben soll, sondern um die Regeln, nach denen er stattfindet. Die Bundesnetzagentur hatte DB InfraGO, die Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn, verpflichtet, eine Wettbewerberklausel in ihre Nutzungsbedingungen aufzunehmen. Kern der Klausel war eine Quote: Auf Streckenabschnitten, deren Kapazität wegen Baustellen oder Umleitungen schrumpft, sollte ein einzelnes Unternehmen, also in der Praxis der Marktführer DB Fernverkehr, nur noch 60 bis 75 Prozent der für den Fernverkehr verbleibenden Kapazitäten erhalten. Das sollte immer dann gelten, wenn auch andere Anbieter auf denselben Abschnitten in einem festen Takt fahren wollen. So wollte die Bundesnetzagentur Neueinsteigern verlässlichere Kapazitätsaussichten verschaffen und damit Investitionen absichern. Die Deutsche Bahn betreibt aktuell rund 95 Prozent des Fernverkehrs.

Profitiert hätte von der Klausel der italienische Fernverkehrsbetreiber Italo, der ab April 2028 in Deutschland starten will. Italo hatte die Entscheidung der Bundesnetzagentur auch ausgelöst: Das Unternehmen hatte sich bei der Behörde über die Bedingungen für den Zugang zum deutschen Schienennetz beschwert. Geplant sind insgesamt 56 überwiegend tägliche Fahrten, im Stundentakt auf der Achse München–Köln–Dortmund und im Zweistundentakt zwischen München und Berlin.

Kapazität knapp, Rechtsgrundlage auch

DB InfraGO und DB Fernverkehr hielten die Entscheidung der Bundesnetzagentur für rechtswidrig und beantragten jeweils Eilrechtsschutz (Az. 18 L 2186/26, Az. 18 L 2108/26). Aus ihrer Sicht ist die Quote das falsche Instrument: Sie verschärfe Konflikte um bestimmte Trassen und Zeitfenster und schaffe rechtliche und praktische Probleme bei der Vergabe der Kapazitäten.

Nach JUVE-Informationen entschied die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts über beide Anträge gleichlautend und verneinte die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung. Weder das europäische Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht sehe eine Pflicht vor, eine solche Wettbewerberklausel in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen. Zudem sei die Klausel ungeeignet: Die Bundesnetzagentur wolle damit  Kapazitätsaussichten verfestigen und so die Investitionsbereitschaft stärken. Weil die Klausel zeitlich, räumlich und sachlich aber nur stark eingeschränkt wirke, werde wohl keine Investitionsentscheidung von ihr abhängen.

Außerdem hat die Bundesnetzagentur verfügt, dass die DB InfraGO Wettbewerbern in Bahnhöfen geeignete Flächen etwa für den Ticketverkauf und für Lounges anbieten muss. Lounges sollten dabei als Serviceeinrichtungen behandelt werden. Diesen Teil der Verpflichtung erklärte das Gericht ebenfalls für rechtswidrig. Serviceeinrichtungen zeichneten sich dadurch aus, dass in ihnen eisenbahnbetriebsbezogene Leistungen erbracht werden. Das treffe auf Lounges nicht zu.

Das Gericht betont, dass weder der Wettbewerb im Fernverkehr allgemein noch der konkrete Markteintritt eines bestimmten Unternehmens zur Entscheidung stand. Verhandelt wurde allein, ob genau diese Klausel rechtmäßig war. Die Antwort lautet: nein. Der Eilbeschluss ist unanfechtbar, das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die Bundesnetzagentur hält eine entsprechende Regelung weiterhin für sachlich geboten.

Die Vertreter im Überblick

Laura Knoke

Vertreter DB InfraGO
Inhouse Recht (Frankfurt): Dr. Ruben Etzold (Leiter Netzzugang und Regulierung), Maximilian Miecke (Syndikusrechtsanwalt Netzzugangsrecht) und Dr. Ana Cosovic (Syndikusrechtsanwältin Netzzugangsrecht)
Freshfields (Berlin): Laura Knoke, Dr. Hagen Krüger, Dr. Caspar Sachs und Charlotte Freyer (Regulatory) sowie Dr. Peter Niggemann, Dr. Ilka Oberländer und Dr. Vera Barthel-Westphal (Kartellrecht)

Stephan Gerstner

Vertreter DB Fernverkehr
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Dr. Stephan Gerstner; Associate: Philipp Wagner (beide Kartell- und Regulierungsrecht)                                                                              

Bundesnetzagentur
Inhouse Recht (Bonn)

Berater Italo
Blomstein (Berlin): Dr. Max Klasse, Dr. Elisa Hauch (Brüssel; beide Federführung), Philipp Trube; Associates: Nicolas Bussler, Dr. Lisa Dudeck, Fiona Molloy (alle Kartellrecht/Regulierungsrecht)

Max Klasse

Verwaltungsgericht Köln, 18. Kammer
Vorsitzender Richter: Pierre Becker-Rosenfelder

Hintergrund: DB InfraGO und DB Fernverkehr waren nach JUVE-Informationen aus prozessökonomischen Gründen im jeweils anderen Eilverfahren nicht beigeladen. Auch Italo scheiterte in beiden Verfahren mit seinem Antrag auf Beiladung. FlixTrain, die am Beschlussverfahren vor der Bundesnetzagentur noch beteiligt war, hatte nicht versucht, beigeladen zu werden.

Chris Mögelin

Freshfields vertritt die frühere DB Netz AG bereits seit vielen Jahren. DB InfraGO entstand 2024 durch die Verschmelzung der DB Station&Service auf die DB Netz. Zuletzt vertrat Freshfields DB InfraGO in einem weiteren Eilverfahren bezüglich der sogenannten Obergrenze der Gesamtkosten für die Netzfahrplanperiode 2026/2027 (Az. 18 L 1831/26). Hierbei sprach das VG Köln der DB InfraGO AG einen Anspruch auf Erhöhung der Obergrenze der Gesamtkosten um mehr als 880 Millionen Euro zu.

Die DB Fernverkehr lässt sich in dem Fall von Redeker Sellner Dahs vertreten. Die Kanzlei ist seit einigen Jahren vermehrt für die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen wie DB Fernverkehr tätig. Die Konzernmutter beriet sie gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Gründung der DB InfraGO, die die Aufgaben der DB Netz und DB Station&Service übernommen hat.

Die Bundesnetzagentur war, soweit bekannt, vor dem VG Köln nicht extern vertreten. Mögelin leitet seit Mai 2015 die Abteilung Justiziariat und Prozessführung der Bundesnetzagentur.

Italo wird seit Anfang 2026 von dem Team der Kanzlei Blomstein um den Berliner Partner Klasse und die Brüsseler Partnerin Hauch vertreten. Der italienische Fernverkehrsbetreiber hält trotz des Urteils am Markteinstieg 2028 fest und will nach JUVE-Informationen versuchen, mit der Bundesnetzagentur eine neue Lösung für Neueinsteiger zu erarbeiten.

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