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Es ist der Moment, auf den die Bayer-Rechtsabteilung seit der Monsanto-Übernahme 2018 hingearbeitet hat. Das Oberste Gericht der USA entschied mit einer deutlichen Mehrheit von 7:2 im Fall Monsanto Company v. Durnell, dass das bundesrechtliche Pestizidgesetz FIFRA Vorrang vor einzelstaatlichen Schadensersatzansprüchen hat, die auf angeblich fehlenden Krebswarnhinweisen beruhen. Da die US-Umweltschutzbehörde EPA Glyphosat als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnungen auf dem Etikett gerade nicht verlangt, dürfen Geschworene Hersteller nicht wegen Unterlassens solcher Hinweise zur Kasse bitten.