Es ist der Moment, auf den die Bayer-Rechtsabteilung seit der Monsanto-Übernahme 2018 hingearbeitet hat. Das Oberste Gericht der USA entschied mit einer deutlichen Mehrheit von 7:2 im Fall Monsanto Company v. Durnell, dass das bundesrechtliche Pestizidgesetz FIFRA Vorrang vor einzelstaatlichen Schadensersatzansprüchen hat, die auf angeblich fehlenden Krebswarnhinweisen beruhen. Da die US-Umweltschutzbehörde EPA Glyphosat als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnungen auf dem Etikett gerade nicht verlangt, dürfen Geschworene Hersteller nicht wegen Unterlassens solcher Hinweise zur Kasse bitten.
Vom Jury-Verdikt aus St. Louis bis nach Washington
Ausgangspunkt war ein Verfahren aus St. Louis: Im Oktober 2023 hatte eine Jury Monsanto wegen unterlassener Krebswarnung verurteilt und einem Kläger 1,25 Millionen US-Dollar zugesprochen. Bayer trieb den Fall instanzenweise nach oben, um endlich eine Grundsatzentscheidung zur sogenannten Preemption-Frage zu erzwingen. Im Januar 2026 nahm der Supreme Court die Sache an, am 27. April fand die mündliche Verhandlung statt – nun folgte das Urteil.
Für Bayer ist die Bedeutung kaum zu überschätzen. Rund 65.000 Klagen sind in US-Bundes- und Einzelstaatengerichten anhängig, der weit überwiegende Teil stützt sich auf das Argument, Monsanto habe nicht vor einem angeblichen Krebsrisiko gewarnt. Genau dieser Anspruchsgrund ist nun bundesweit weggefallen. Aus Konzernsicht dürfte das Urteil „dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen“.
Fahrplan für 21 Jahre
Der juristische Befreiungsschlag in Washington wirkt im Zusammenspiel mit einem zweiten Hebel: dem im Februar 2026 ausgehandelten Sammelvergleich über bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar, der die Roundup-Klagen über bis zu 21 Jahre mit gedeckelten Auszahlungen einfangen soll. Ein Richter am Circuit Court in St. Louis hatte den Deal im März vorläufig genehmigt; opponierende Kläger versuchten zwischenzeitlich, die Genehmigung vor einen Bundesrichter zu ziehen. Am 17. Juni verwies der zuständige Bundesrichter die Sache jedoch zurück an das Gericht in Missouri. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, könnte sich die ursprünglich für den 9. Juli angesetzte Anhörung zur endgültigen Genehmigung verzögern – materiell, so Monsanto, ohne Folgen für den Gesamtfahrplan.
Beide Stränge greifen ineinander: Der Vergleich fängt Altfälle und Konstellationen ein, die juristisch auch nach dem Urteil weiterlaufen könnten. Das Supreme-Court-Votum verändert die Spielregeln für die Zukunft. Der Konzern hatte zuletzt Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten auf 11,8 Milliarden Euro erhöht und sich für 2026 auf einen negativen Free Cashflow eingestellt. Die Markterleichterung nach dem Urteil war entsprechend deutlich.
Die Vertreter im Überblick
Supreme-Court-Verfahren (Durnell)
Vertreter Bayer/Monsanto
Inhouse Recht (Bayer): Bill Dodero (General Counsel Bayer US), Dr. Max Thümmel (Head of Global Litigation – Team Germany; beide Federführung)
Clement & Murphy (Washington): Paul Clement
Verfahren vor dem Circuit Court St. Louis
Vertreter Bayer
Wachtell Lipton Rosen & Katz (New York): Elaine Golin, Jeffrey Wintner, Carrie Reilly
Gibson Dunn & Crutcher: Daniel Nelson (Washington), Derek Kraft
Dowd Bennett (St. Louis): James Bennet
Vertreter Kläger
Keller Postman: Ashley Keller
Frazer: Prescott Sifton
Class Counsel:
Holland Law Firm
Ketchmark & McCreight
Motley Rice
Seeger Weiss
Waters Kraus Paul & Siegel
Hintergrund: Die Mandatsstruktur auf Bayer-Seite hat sich seit dem gescheiterten Vergleichsversuch von 2020 spürbar verschoben. Wachtell war damals bereits an Bord, blieb auch jetzt zentral. Dazugekommen ist Gibson Dunn als US-deutsche Doppelpraxis – kein Zufall: Group General Counsel Dr. Thomas Laubert, von 2023 bis März 2026 in Leverkusen im Amt, kennt das Münchner Team um Nauheim und Fromholzer aus seiner Zeit als Chefjurist von Daimler und Daimler Truck. Gibson Dunn hatte den Stuttgarter Konzern maßgeblich durch den Dieselskandal in den USA begleitet – jene Erfahrung mit ausufernden Massenklagekomplexen war einer der Gründe, weshalb Laubert die Kanzlei nach seinem Wechsel zu Bayer erneut mandatierte.
Für die Verhandlung vor dem Supreme Court setzte Bayer auf den prominentesten konservativen Appellate-Anwalt der USA: Paul Clement, früherer Solicitor General unter George W. Bush. Clement hat seine Boutique-Kanzlei Clement & Murphy 2022 nach dem Ausscheiden bei Kirkland & Ellis gegründet und gilt als Routinier mit zweistelliger Zahl von Supreme-Court-Auftritten pro Term.
Eine Konstante im internen Bayer-Team ist Dr. Max Thümmel, seit 2024 Leiter des deutschen Litigation-Teams – und ab kommender Woche Lauberts Nachfolger als General Counsel des Konzerns. Er kam 2016 von Freshfields zu Bayer – wenige Monate vor der Ankündigung der Monsanto-Übernahme – und war bereits 2020 in die damaligen, gescheiterten Vergleichsverhandlungen eingebunden.