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BGH bestätigt Haftstrafen gegen ehemalige Infinus-Führungsriege

In einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile gegen sechs Angeklagte weitgehend bestätigt. Die erstinstanzliche Verurteilung der Ex-Manager der früheren Infinus-Gruppe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und der Beihilfe dazu seien rechtsfehlerfrei und damit rechtskräftig, entschied der BGH. In einem Fall muss das Landgericht jedoch eine mögliche Kronzeugenregelung überprüfen.

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Briefkasten der Infinus AG (dpa/Picture alliance)

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Das Urteil des Landgerichts Dresden gegen die Infinus-Führungscrew vom Juli 2018 sei zwar nicht vorbildhaft, aber in den entscheidenden Feststellungen korrekt, begründete die Vorsitzende des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, die Entscheidung (Az. 5 StR 443/19).

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