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Das Urteil des Landgerichts Dresden gegen die Infinus-Führungscrew vom Juli 2018 sei zwar nicht vorbildhaft, aber in den entscheidenden Feststellungen korrekt, begründete die Vorsitzende des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, die Entscheidung (Az. 5 StR 443/19).