Angeklagt sind die fünf Mitglieder des ehemaligen Infinus-Vorstandes und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das bislang größte Schneeballsystem der Bundesrepublik betrieben zu haben. Die Anklage geht aus von gewerbsmäßigem Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug in Höhe von 312 Millionen Euro. Es soll dabei rund 22.000 geschädigte Anleger geben.
Der Schaden sei laut Staatsanwaltschaft sogar noch weit höher. Allerdings habe man nur einen Teil der Vorwürfe verfolgt, um das Verfahren zu beschleunigen. Allein zwischen 2011 und 2013 hätten 40.000 Anleger rund 1,3 Milliarden Euro in Infinus-Anlagen investiert. Zu den geprellten Kunden gehören nicht nur viele Kleinstanleger, sondern auch Investoren wie die Ordensgemeinschaft der Armen Brüder des heiligen Franziskus. Diese verlor 7,5 Millionen Euro. Der Ortsverein der CDU Duisburg-Homberg hatte 75.000 Euro in Infinus-Anlagen gesteckt.
Im November 2013 hatten die Ermittler nach Hinweisen der Bundesbank und der Finanzaufsicht BaFin das Unternehmen und zahlreiche Privathäuser durchsucht. Dabei wurde Privatvermögen in Höhe von 14,5 Millionen Euro sichergestellt. Fünf der sechs Angeklagten sitzen seitdem in Untersuchungshaft, ein Vorstandmitglied wurde im Frühjahr 2014 gegen Kaution entlassen.
Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Ihre Anwälte kritisieren vor allem die andauernde U-Haft von fünf der Beschuldigten. Da keine Fluchtgefahr bestehe, könne man nur noch von Beugehaft sprechen, um Aussagen zu den Tatvorwürfen zu erzwingen, heißt es aus Verteidigerkreisen. Außerdem steht der Vorwurf im Raum, Infinus sei überhaupt nur durch die Razzien Pleite gegangen. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten der Wirtschaftsberater von Deloitte bestätigt zwar, dass das Geschäftsmodell auf Dauer nicht tragfähig gewesen sei. Einen Anhaltspunkt für erhöhte Provisionen oder dunkle Kanäle fanden sie allerdings nicht.
Für Unmut sorgt bei der Verteidigung außerdem die Anklageschrift: Die ist zwar stattliche 520 Seiten stark, der eigentliche Anklagesatz umfasst nach JUVE-Informationen aber nur 11 Seiten, der Rest sind Anlegerlisten.
Vertreter B.
Israel & Hübner (Dresden): Ulf Israel, Alexander Hübner
Vertreter K.
Brüssow (Köln): Rainer Brüssow, Klaus Pfitzner
Vertreter P.
Heinemann & Peters (Dresden): Stefan Heinemann
Zeeh & Coll. (Dresden): Thomas Zeeh
Vertreter K.
Stephan (Dresden): Michael Stephan
Roxin (Hamburg): Dr. Johannes Altenburg
Vertreter O.
Strafverteidigerbüro (Köln): Dirk Petri
Doreen Blasig-Vonderlin (Leipzig)
Vertreter B. (Vorsitzender des Aufsichtsrates/Leiter Recht)
Wissmann (Dresden): Martin Wissmann
Duchon Meißner Schütrumpf (München): Markus Meißner
Staatsanwaltschaft Dresden
Dr. Kai Dömland (Oberstaatsanwalt)
Landgericht Dresden, 5. Strafkammer
Hans Schlüter-Staats (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Abgetrennt wurde das Strafverfahren gegen einen Steuerberater und einen Wirtschaftsprüfer von Infinus, sie werden nach JUVE-Informationen von Franz-Josef Schillo und der Dresdner Kanzlei Elbs Manthey Kilian Wirth verteidigt. Schillo hatte sich im vergangenen Jahr von Noerr getrennt und in Dresden selbstständig gemacht.
Parallel rankt sich um den Infinus-Komplex eine Vielzahl von Zivilprozessen: Das Landgericht Leipzig verhandelt seit Dezember 2014 die Klage eines Anlegers auf Schadensersatz aus Prospekthaftung in Höhe von 75.000 Euro (AZ 09 O 1528/14) gegen die Infinus-Verantwortlichen. Sie gilt als Musterklage für zahlreiche anhängige und zu erwartende Anlegerklagen. Dort vertreten neben lokalen Anwälten Schmitz Knoth aus Bonn ein Vorstandsmitglied.
Die Kanzleien BEMK Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein und Peres & Partner erreichten jüngst an einigen Oberlandesgerichten Siege für vertraglich gebundene Finanzdienstleister: Sie müssen in Sachen Infinus keinen Schadensersatz für die Vermittlung von Infinus-Anlagen leisten. Der in diesem Komplex als Musterverfahren eingestufte Prozess aus Schleswig ist zur Zeit als Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesgerichtshof anhängig. Hier führen Nikolaus Sochurek von Peres & Partner und Prof. Dr. Ralph Schmitt von Toussaint & Schmitt das Verfahren (AZ III ZR 95/15). (Christiane Schiffer)