Cum-Ex

Beraterhaftung rückt in den Fokus

Freshfields Bruckhaus Deringer zahlt 50 Millionen Euro nach einem Vergleich mit dem Insolvenzverwalter der Maple Bank. Ein Düsseldorfer Anwalt soll 15 Millionen Euro Schadensersatz leisten für die mutmaßliche Falschberatung einer früheren Mandantin. Die Fälle zeigen, dass das Thema Beraterhaftung zu Cum-Ex-Strukturierungen an Fahrt gewinnt. Auch wenn der Bundesfinanzhof zur Rechtmäßigkeit von Cum-Ex-Deals das letzte Wort noch nicht gesprochen hat.

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Michael Frege
Michael Frege

In der vergangenen Woche berichtete der Insolvenzverwalter der ehemaligen Maple Bank, Dr. Michael Frege von CMS Hasche Sigle, dass man sich mit Freshfields auf einen Vergleich geeinigt habe. Die Kanzlei wird nun rund 50 Millionen Euro in den Insolvenztopf einzahlen. Dem Vernehmen nach hat Freshfields den Vergleich angestrebt. So hatte die Kanzlei nach JUVE-Informationen einen Verjährungsverzicht abgelehnt, wodurch Frege die Klage erheben musste, um Ansprüche nicht verfallen zu lassen. Der Kanzlei waren wohl die Unwägbarkeiten zu groß, ob die Forderung von 95 Millionen Euro nicht noch höher hätte ausfallen können, sobald die aktuelle Cum-Ex-Rechtsprechung der Finanzgerichte Hessen und Köln auch vom Bundesfinanzhof bestätigt worden wäre. JUVE-Informationen zufolge soll eine Versicherung die Vergleichssumme übernommen haben. Laut Impressum ist die Allianz der Berufshaftpflichtversicherer von Freshfields.

Rechtskräftiges Urteil zur Causa Cum-Ex

In Sachen Beraterhaftung bei Cum-Ex-Fällen gibt es bereits ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Berater. So wurde der Düsseldorfer Anwalt Prof. Dr. Thomas Koblenzer im März 2018 vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilt, rund 15 Millionen Euro Schadensersatz an die in Kreuztal sitzende KT Wealth Creation GmbH zu zahlen (Az. 9 U 179/16). Das Unternehmen hatte den Anwalt wegen vermeintlicher Falschberatung bei einer Investition verklagt. Konkret prüfte die Klägerin Anfang 2011 den Erwerb einer Beteiligung an einer irischen Gesellschaft in einen US-Pensionsfonds. Die Renditen sollten dabei vor allem aus Investitionen in deutsche Aktiengesellschaften finanziert werden.

In diesem Zusammenhang beauftragte die KT Wealth Creation Koblenzer im Vorfeld ein Gutachten. Dabei ging es um die Frage, ob der US-Pensionsfonds die deutsche Kapitalertragsteuer erstattet bekommt. In seinem Gutachten kam Koblenzer schließlich zu dem Schluss, dass der Fonds einen Anspruch auf die Erstattung der Kapitalertragsteuer hatte.

Koblenzer kämpft mit allen Mitteln

Eckart Seith
Eckart Seith

Grund für die Klage: Koblenzer habe es versäumt, die Klägerin auf das Risiko hinzuweisen, „dass der Erstattungsanspruch am fehlenden Nachweis einer tatsächlichen Abführung der Kaptalerstragssteuer durch den Verkäufer scheitern könnte“, heißt es in dem Urteil. Ohne die Falschberatung durch Koblenzer hätte das Unternehmen die Investition nicht getätigt.

Während das Landgericht Düsseldorf im November 2016 die Klage als unzulässig abgewiesen hatte (Az. 8 O 510/15), bekam die Klägerin im Berufungsverfahren vor dem OLG Recht. Was Koblenzer ein Dorn im Auge ist: Er habe ein Gutachten für die GmbH erstellt, nicht aber für die GbR, die tatsächlich die Investition in den Fonds getätigt hat. Das OLG sieht aber auch für die GbR eine Schutzwirkung zugunsten Dritter – Koblenzer sei demnach in jedem Fall haftbar, weil er von der Investition der GbR gewusst habe.

Die Klägerin wurde im OLG-Verfahren von dem Stuttgarter Anwalt Prof. Dr. Eckhart Seith vertreten. Koblenzer hatte hingegen keinen Rechtsbeistand gesucht und sich selbst vertreten – und geht nun mit aller Vehemenz gegen das Urteil vor. Bereits im November 2017 kündigte das OLG Düsseldorf im Rahmen der mündlichen Verhandlung an, der Argumentation des LG nicht zu folgen. Daraufhin erstattete Koblenzer im Dezember 2017 Strafanzeige gegen die Klägerin bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

In der Strafanzeige wirft er den Geschäftsführern der KT Wealth sowie Rechtsanwalt Seith Prozessbetrug vor. Diese hätten vorsätzlich rechtswidrige Angaben gemacht sowie Unterlagen manipuliert und damit die Richter des OLG Düsseldorf dahingehend getäuscht, dass Koblenzer von einer möglichen Investition der GbR – statt der GmbH – gewusst habe. Das bestreitet Koblenzer aber.

Beobachter kritisieren das Urteil des OLG Düsseldorf

Da das OLG Düsseldorf die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zuließ, hatte Koblenzer im September 2018 dort eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht (Az. IX ZR 86/18). Vertreten wird er in der Sache vom BGH-Anwalt Prof. Dr. Matthias Siegmann. Auch die Nichtzulassungsbeschwerde hatte jedoch keinen Erfolg und wurde im Mai 2019 zurückgewiesen.

Nun folgte der Gang vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Über die Einreichung der Beschwerde Ende August 2019 hatte zunächst die Süddeutsche Zeitung berichtet. In seinem Schreiben wendet sich Koblenzer gegen das Urteil des OLG sowie gegen den Beschluss des BGH. Beobachter bezweifeln, dass Koblenzer damit Erfolg haben wird. Auf der anderen Seite gibt es Marktakteure, die das Urteil des OLG durchaus kritisch sehen. Es sei zum Teil sehr dogmatisch, heißt es dazu. Es stehe überdies nicht fest, dass die KT Wealth die Investition nicht getätig hätte, wenn Koblenzer auf die (vermeintlichen) Risiken hingewiesen hätte.

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