Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (Foto) hatte am 24. September auf dem offiziellen Instagram-Account des Ministeriums ein Video mit Auszügen aus einer Rede veröffentlicht, in der sie der Linken sinngemäß Antisemitismus und Nähe zur organisierten Kriminalität vorwarf. Dafür solle man sich „schämen“, hieß es dort.
Die Partei hatte die Entfernung des Instagram-Beitrags gefordert. Reiche ließ die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verstreichen. „Die Linke“ zog daraufhin per Eilantrag vor das Bundesverfassungsgericht, um die Entfernung des Posts per einstweiliger Anordnung zu erreichen. Außerdem erhob sie Organklage gegen die Ministerin.
Der Eilantrag hatte Erfolg, Reiche muss den Post vorerst löschen. In der Entscheidung stellt der Senat fest: Durch die hohe Reichweite des staatlichen Instagram-Accounts und die ständige Verfügbarkeit des Beitrags wiegt eine Verletzung des Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme an der politischen Willensbildung besonders schwer. Der Schaden für „Die Linke“ sei größer, wenn der Post bis zu einer endgültigen Entscheidung online bliebe, als der Nachteil für Reiche. Falls sich die Klage als unbegründet erweise, dürfe die Ministerin weitere Aussagen dieser Art teilen. In der Zwischenzeit stehe es ihr frei, sich als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit zu äußern. (Az. 2 BvE 5/26)
„Die Linke“ hatte der Ministerin „Propaganda mit Steuergeldern“ und damit den Missbrauch staatlicher Ressourcen vorgeworfen. Ihre Anwälte halten die Aussagen deshalb für eine Verletzung des Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb und des Neutralitätsgebots für Staatsorgane. Es sei auch unerheblich, dass Reiche „Die Linke“ in dem Video nicht namentlich genannt habe, da für die Zuschauer eindeutig erkennbar sei, wer gemeint ist. Sie vergleichen den Fall mit der „Wanka“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus 2018. Johanna Wanka (CDU) hatte als Bundesbildungsministerin auf der Homepage des Ministeriums eine Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ veröffentlicht. Die AfD zog per Organstreitverfahren vor das Bundesverfassungsgericht. Wanka wurde dazu verpflichtet, die Mitteilung zu entfernen. Begründung: Es handele sich dabei um einen mittelbaren Boykottaufruf, der das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletze. Außerdem unterliege jedes staatliche Handeln dem Sachlichkeitsgebot.
Reiche und ihre Anwälte hatten argumentiert, dass sich die Politikerin auch politisch äußern dürfe. Die parteipolitischen Äußerungen einer Ministerin müssten zwar außerhalb ihres Amtes stattfinden, das Neutralitätsgebot verpflichte sie dennoch nicht zum Schweigen über Vorgänge, die in ihren staatlichen Verantwortungsbereich fielen. Das Neutralitätsgebot sei erst dann verletzt, wenn der Zweck der Äußerung derjenige sei, einer Partei zu schaden. Reiches Aussage bezöge sich allerdings auf die Wirtschaft und die Investitionsbedingungen Deutschlands.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter „Die Linke“
Prigge (Düsseldorf): Dr. Jasper Prigge, Dr. Sascha Wolf (beide Presserecht)
Vertreter Katherina Reiche
Schertz Bergmann (Berlin): Prof. Dr. Christian Schertz, Nicolas Nadolny (beide Presserecht)
Bundesverfassungsgericht
Zweiter Senat: Vizepräsidentin Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, Prof. Dr. Christine Langenfeld, Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Dr. Rhona Fetzer, Thomas Offenloch, Dr. Peter Frank, Dr. Holger Wöckel, Dr. Sigrid Emmenegger
Hintergrund: Die Anwältinnen und Anwälte der Düsseldorfer Kanzlei Prigge sind spezialisiert auf Medien- und IT-Recht. Sie vertreten „Die Linke“ und mehrere Landesverbände sowie Abgeordnete regelmäßig in medienrechtlichen Fragestellungen. Neben Reiche ging „Die Linke“ außerdem gegen die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein aufgrund ähnlicher Aussagen per Unterlassungserklärung vor. Die Posts der Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein sind inzwischen gelöscht. Die drei anderen Fälle sind Medienberichten zufolge noch anhängig. Auch hier vertritt Prigge „Die Linke“.
Schertz Bergmann ist eine der bekanntesten Presserechtskanzleien Deutschlands und vertritt zahlreiche Prominente. Im Politikumfeld hat sie auch die SPD bzw. den ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz in den letzten Jahren in presserechtlichen Auseinandersetzungen mit Focus.de vertreten.