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Vor allem der Trend zu Massenverfahren beschäftigt die Praxen: Im Dieselskandal und in Kartellfällen gibt es improvisierte Sammelklagen, über deren Zulässigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erbittert gestritten wird. Im Februar 2020 setzte das Landgericht (LG) München im Lkw-Kartell den Grundton, dem über das Jahr weitere Gerichte folgten, vor allem im Dieselskandal: Die Abtretungsmodelle, mit denen Plattformen wie Financialright Ansprüche einsammeln und gebündelt geltend machen, sind demnach nicht RDG-konform. Ob es dabei bleibt, ist längst nicht ausgemacht: Inzwischen beschäftigen sich Berufungsgerichte mit den Fällen.