Juve Plus Greenwashing-Vorwürfe

DWS beendet mit Sullivan und Hengeler SEC-Verhandlungen

Die Deutsche Bank-Fondsgesellschaft DWS zahlt wegen Falschangaben zu ‚grünen‘ Kapitalanlagen und nicht ausreichender Geldwäschekontrollen insgesamt 25 Millionen US-Dollar an die US-Börsenaufsicht SEC. Damit kostet sie der umstrittene ESG-Compliance-Fall schon mehr als 60 Prozent ihrer Rückstellungen.

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Die United States Securities and Exchange Commission (SEC) als zuständige Börsenaufsichtsbehörde hatte der DWS vorgeworfen, sogenannte grüne Finanzprodukte als ‚grüner‘ verkauft zu haben, als diese tatsächlich sind. Wegen dieser ‚Greenwashing‘-Vorwürfe gibt es auch hierzulande Ermittlungen der Aufsichts- und Strafbehörden.

Die SEC erklärte abschließend, die DWS habe es versäumt, ein Programm zur Bekämpfung der Geldwäsche für Investmentfonds zu entwickeln. Zudem seien falsche Aussagen in Bezug auf den ESG-Investitionsprozess gemacht worden. ESG steht hier für Environment, Social und Governance – gute Unternehmensführung – und soll die Beachtung ökologischer und sozialer Aspekte in Unternehmen und Finanzierungsvorhaben anzeigen.

Ohne die Feststellungen der SEC zuzugeben oder zu bestreiten, habe DWS einer Zahlung von 6 Millionen US-Dollar wegen der fehlenden Anti-Geldwäsche-Programme sowie in Höhe von 19 Millionen US-Dollar wegen der fehlerhaften ESG-Angaben zugestimmt, heißt es. 

Formulierungen sind umstritten

Die DWS wiederum verwies in ihrer Aussendung darauf, dass die SEC „in ihrer ESG-Anordnung keinerlei falsche Angaben in Bezug auf unsere Finanzveröffentlichungen oder die Offenlegungen in unseren Fondsprospekten festgestellt“ habe. Die Anordnung mache zudem deutlich, dass es keine betrügerische Absicht gegeben habe und man bereits Maßnahmen ergriffen habe: „Seit 2020 haben wir unsere Anti-Geldwäsche-Prozesse für unser US-Publikumsfondsgeschäft verbessert.“

Bei der SEC gibt es seit Frühjahr 2021 eine Spezialeinheit, die aktiv Klima- bzw. ESG-bezogene Aussagen in Unternehmens- und Finanzmarktunterlagen überprüft. Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen gegen den deutschen Fondsverwalter jedoch die frühere DWS-Nachhaltigkeitsbeauftragte Desiree Fixler mit öffentlicher Kritik an ihrem ehemaligen Arbeitgeber.

Bei der DWS hieß es mit Blick auf das zweijährige, intensive SEC-Verfahren nun: „Wir sind froh, dass wir diese Untersuchungen abschließen konnten.“ Zum Jahresende 2022 beliefen sich ihre Rückstellungen laut Geschäftsbericht auf 36 Millionen Euro, davon verbleiben nach dem Bußgeldbescheid aus den USA noch rund 12,5 Millionen Euro.

Karen Seymour

Bei den Verhandlungen mit der SEC ließ sich die DWS von angesehenen Sozietäten unterstützen: Zum einen hatte sie laut JUVE-Informationen ein US-Team von Sullivan & Cromwell mandatiert, angeführt von der Corporate-Partnerin Karen Seymour. Die erfahrene Juristin arbeitete von 2002 bis 2004 bei der US-Staatsanwaltschaft und leitete in New York ein Team von rund 165 Staatsanwälten. Zudem war sie mehrere Jahre General Counsel bei Goldman Sachs, bevor sie in die US-Kanzlei zurückkehrte. Dort gehört die frühere Co-Leiterin der Litigation-Praxis mittlerweile zum weltweiten Management Committee der Sozietät.

Lucina Berger

Zum anderen hatte DWS laut Marktangaben Hengeler Mueller mandatiert, sowohl für die interne Untersuchung der Vorgänge, als auch um die externe Kommunikation gegenüber Behörden in dem transatlantischen Mandat gemeinsam vorzubereiten. Hengeler ist eine langjährige Prozessvertreterin der Hauptaktionärin Deutsche Bank und steht nun in diesem Streitkomplex dem Vernehmen nach auch ihrer Fondstochter zur Seite. Die Abstimmungen mit der SEC übernahm neben Sullivan die Hengeler-Gesellschaftsrechtlerin Dr. Lucina Berger, heißt es im Markt.

Berger prüft mit ihrem Team regelmäßig Corporate-Governance- und Haftungsfragen, die an den Schnittstellen zum Kapitalmarktrecht und zur Compliance liegen und dürfte daher auch mit den Auskunftsersuchen befasst sein, die von den verschiedenen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu ESG-bezogenen Angelegenheiten an die DWS gerichtet wurden.

Laut Presseberichten laufen zwischen der Fondstochter DWS und der deutschen Staatsanwaltschaft derzeit noch Verhandlungen über ein Bußgeld. Für diesen Strang dürfte primär die Sozietät Feigen Graf zuständig sein.

Karen Kuder

Das Rechtsteam der DWS wird seit 2017 von Dr. Daniel Kieper als Head of Legal geleitet. In der DWS-Geschäftsführung ist – laut den Unterlagen des Unternehmens – die frühere Deutsche Bank-Chefjuristin Dr. Karen Kuder mit der Klärung der gegen den Konzern erhobenen Greenwashing-Vorwürfe betraut worden, sie steuert auch die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.

Weitere Schritte der Aufarbeitung

Ruhe dürfte bei dem Frankfurter Unternehmen mit einem verwalteten Vermögen von 859 Milliarden Euro trotzdem noch nicht einkehren. Denn Klägeranwälte und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg machten schon deutlich, dass sie die DWS Group für irreführende Angaben in ihren Fondsprospekten für haftbar halten. Dabei geht es etwa um den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds. Zudem stellen sich nach Bußgeldbescheiden häufig auch Organhaftungsfragen.

In ihrem letztjährigen Geschäftsbericht verwies die DWS erneut darauf, dass sie in einem stark regulierten und zunehmend von Rechtsstreitigkeiten geprägten Umfeld tätig sei und somit potentiell Haftungs- und anderen Kosten ausgesetzt, deren Höhe erheblich und schwer abschätzbar seien. 

Laut Presseangaben wurden nicht nur Zivilklagen gegen die DWS auf den Weg gebracht, sondern auch Ermittlungen der deutschen Börsenaufsicht BaFin gegen sie eingeleitet. Zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt gegen die Deutsche Bank-Tochter und ihren früheren Vorstandschef Asoka Wöhrmann. Dieser trat nach einer Durchsuchung der DWS-Zentrale in Zusammenhang mit den Vorwürfen im Sommer 2022 von seinem Posten zurück.

Juristen auch im DWS-Aufsichtsrat

Auf der diesjährigen Hauptversammlung hatten DWS-Aktionäre die früheren ESG-Verfehlungen zwar kritisiert, aber einer millionenschweren Abfindung für den früheren Chef Wöhrmann schließlich doch zugestimmt. Karl von Rohr, der als Aufsichtsratschef durch die Versammlung führte, erhielt allerdings bei der Wiederwahl eine sichtbar niedrigere Zustimmungsquote als die anderen Gremienmitglieder. Der studierte Jurist hatte schon im Frühjahr angekündigt, dass er den Aufsichtsratsvorsitz bei der Fondstochter zum 31. Oktober 2023 niederlegen möchte, wenn sein aktueller Vorstandsvertrag bei der Hauptaktionärin Deutschen Bank ausläuft. Von Rohr wird dem Aufsichtsgremium der DWS, das vor zwei Jahren einen Sonderausschuss wegen der Vorwürfe zur ESG-Berichterstattung gebildet hatte, dann als einfaches Mitglied weiter angehören. (mit Material von dpa)

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