Die Kartellbehörde ermittelte knapp sieben Jahren lang gegen die Kartellanten. Nach Durchsuchungen im Dezember 2016 lautete der Vorwurf: verbotene Submissionsabsprachen bei der Vergabe von Industriebauaufträgen. Die Unternehmen schoben sich demnach jahrelang gegenseitig Bauaufträge zulasten der Auftraggeber zu. Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Kronzeugenantrag der Hermann Kassens Bauunternehmung in Papenburg.
Die Submissionsabsprachen betrafen 42 Aufträge der Hüttenwerke Krupp Mannesmann mit einem Gesamtvolumen von 24 Millionen Euro, 122 Aufträge von Thyssenkrupp Steel Europe über 32 Millionen Euro und 14 Aufträge der Deutsche Edelstahlwerke über 4 Millionen Euro.
Kooperationsbereitschaft zahlt sich aus
Mit Ausnahme der Unternehmen Mainka und Rostek & Pesch haben alle bebußten Unternehmen im Laufe des Verfahrens mit der Behörde zusammengearbeitet und das Kronzeugenprogramm in Anspruch genommen. Mit Ausnahme von Fenne Bau haben zudem alle Unternehmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) zugestimmt. Fenne hat dagegen in einem Verfahrenskomplex nur teilweise einer einvernehmlichen Beendigung zugestimmt.
Die Bußgelder entfallen auf folgende Unternehmen: BeMo Tunnelling, Echterhoff-Holland Hoch- und Tiefbau, Eiffage Infra-West (ehemals als Heinrich Walter Bau), Fenne Baugesellschaft, Gehrken Straßen- und Tiefbau, IH Inpako (ehemals als WMB Wilhelm Maas Baubetriebe), IHT Ingenieur-, Hoch-, Tiefbau, Karger Straßen- und Tiefbau, Korte, Mainka Bau (ehemals August Mainka), Möllmann Straßen- und Ingenieurbau (ehemals Möllmann GmbH + Co Straßen-Tiefbau KG sowie Kramer Straßen- und Ingenieurbau), Rostek & Pesch, T&M Baugesellschaft (ehemals PE-LA Baugesellschaft).
Die hohe Kooperationsbereitschaft hat sich schließlich bei der Bemessung der Bußgeldhöhe ausgezahlt. Insgesamt sind die Bußgelder verhältnismäßig niedrig ausgefallen, was auch an den geringen Gesamtumsätzen der Unternehmen gelegen hat.
Kein Entkommen durch die Wurstlücke
Eine Besonderheit des Verfahrens ist das Bußgeld gegen die AKM Verwaltungsgesellschaft Moers. AKM war bis 2019 die Mutter der Kartellbeteiligten IH Inpako (ehemals WMB Wilhelm Maas Baubetriebe). Während des Verfahrens stellte Maas ihre Geschäftstätigkeit ein, anschließend wurden die Unternehmensanteile für einen Kaufpreis von einem Euro auf eine externe Gesellschaft übertragen.
Das Bundeskartellamt hat hier erstmals von den 2017 eingeführten Befugnissen zur Verhängung von Unternehmensgeldbußen und Haftungsbeträgen Gebrauch gemacht und damit die sogenannte ‚Wurstlücke‘ endgültig geschlossen. Zuvor war es möglich, durch Umstrukturierungen den Sanktionen zu entgehen.
Vertreter BeMo Tunnelling
Kapellmann und Partner (Mönchengladbach): Dr. Gregor Schiffers, Dr. Axel Kallmayer (beide Kartellrecht)
Vertreter Echterhoff-Holland Hoch- und Tiefbau
Wessing & Partner (Düsseldorf): Prof. Dr. Jürgen Wessing (Straf- und Kartellrecht)
Vertreter Eiffage Infra-West
CMS Hasche Sigle (Brüssel): Dr. Michael Bauer (Federführung), Dr. Peter Giese (Stuttgart; beide Kartellrecht)
Vertreter Fenne Baugesellschaft
Commeo (Frankfurt): Dr. Dominique Wagener (Kartellrecht)
Vertreter Gehrken Straßen- und Tiefbau
Schulte (Frankfurt): Dr. Michael Dallmann (Federführung); Associate: Eva Maria Reinecke (beide Kartellrecht)
Vertreter IH Inpako + AKM Verwaltungsgesellschaft
Flick Gocke Schaumburg (Bonn): Dr. Florian Haus (Kartellrecht), Johann-Nikolaus Karstens (Strafrecht)
Vertreter IHT Ingenieur-, Hoch- und Tiefbau
Heinz & Zagrosek (Köln): Dr. Roman Zagrosek (Federführung), Silke Heinz (beide Kartellrecht)
Vertreter Karger Straßen- und Tiefbau
Sonnenschein Nowak & Partner (Witten): Michael Nowak (Strafrecht)
Vertreter Möllmann Straßen- und Ingenieurbau/Korte
Aulinger (Essen): Dr. Andreas Lotze, Dr. Markus Haggeney (beide Federführung)
Vertreter Mainka Bau
Alpmann Fröhlich (Emsdetten): Dr. Christian Stolze
Vertreter Rostek & Pesch
Stein & Partner (Aachen): Dr. Edgar Stein (Handels- und Gesellschaftsrecht)
Vertreter T&M Baugesellschaft
Wünschmann Sixel Benninghoff (Duisburg): Lutz Benninghoff
Bundeskartellamt, 10. Beschlussabteilung
Daniela Hengst (Vorsitzende), Christof Vollmer (Berichterstatter), André Bannert
Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt.
Insgesamt gibt es in diesem Kartellverfahren viele Beteiligte, aber weil die meisten Unternehmen vergleichsweise klein sind, fehlen Kanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer und vor allem Gleiss Lutz, ohne die in Deutschland normalerweise kaum ein Kartellverfahren stattfindet. Stattdessen haben einige Unternehmen auch im Kartellverfahren auf vertraute Stammberater gesetzt, die nicht unbedingt regelmäßig Kartellverfahren führen.
Trotz dieser Ausgangslage sind auch große und renommierte Kartellrechtspraxen wie Commeo, Kapellmann und CMS an dem Komplex beteiligt. Interessant an diesem Fall ist insbesondere, dass einige Unternehmen einen erfolgreichen Selbstreinigungsprozess durchlaufen haben – und damit eine Löschung aus dem Wettbewerbsregister erreichen konnten. Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt wurde vor zwei Jahren eingeführt und es handelt sich bei diesem Fall um einen der ersten, bei dem Unternehmen in das Wettbewerbsregister eingetragen wurden.
CMS war mit Partner Bauer für die französische Eiffage-Gruppe erstmals kartellrechtlich im Einsatz. Die Kanzlei berät das Unternehmen laufend in Deutschland bezüglich der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung und bei Transaktionen in der Bauwirtschaft.
Gehrken ist eine Tochtergesellschaft der Kemna-Gruppe (Pinneberg), die Dallmann seit vielen Jahren vertritt. Die Kanzlei Schulte ist mit zahlreichen Mandaten tief in der Baubranche verankert. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Verfahren ‚Dortmunder Gruppe‘, in dem es um Absprachen von vier Straßenbauunternehmen zulasten der Stadt Dortmund ging. Hier war Gehrken Kronzeuge und hatte ebenfalls Dallmann mandatiert. Möllmann war ebenfalls kartellbeteiligt. Im Februar verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld von einer Million Euro.
Großeinsatz für Baubranchenspezialistin Schulte
Die Unternehmen Möllmann und Korte wurden kartellrechtlich zunächst von Aulinger-Anwalt Lotze federführend vertreten. Nach Lotzes Ausscheiden vor einem Jahr übernahm Haggeney den Fall und führte die Settlement-Gespräche mit dem Bundeskartellamt. Zuvor stellte Aulinger dem Vernehmen nach für Möllmann und Korte jeweils Bonusanträge und wirkte umfassend an der Aufklärung der Fälle mit. Das Mandat kam zustande durch eine Empfehlung der strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei Park, mit der Aulinger zusammenarbeitet.
Für die T&M Baugesellschaft war Partner Benninghoff tätig. Das Mandat kam über eine bereits bestehende Mandatsbeziehung zustande.