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MFG und CBH drehen für VW Patentprozess um Einspritztechnik

Volkswagen verletzt womöglich nicht ein Patent auf ein Gas-Einspritz-System des italienischen Automobilzulieferers Metatron. Denn das Bundespatentgericht erklärte zwei wesentliche Ansprüche des europäischen Patents (EP 1 209 336) für nichtig (Az. 1 Ni 12/15 (EP)). Der hatte zuvor beim Land- und Oberlandesgericht München die Wolfsburger erfolgreich wegen Patentverletzung verklagt.

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Verletzt Volkswagen ein Patent des italienischen Automobilzulieferers Metatron für ein Gas-Einspritz-System? Davon sind die Italiener überzeugt, sie haben VW vor dem Land- und dem Oberlandesgericht München erfolgreich wegen Patentverletzung verklagt. Doch nun hat sich das Blatt gewendet: Das Bundespatentgericht erklärte zwei wesentliche Ansprüche des Europäischen Patents für nichtig (Az. 1 Ni 12/15 EP), nachdem VW geklagt hatte.

Till Gerhard
Till Gerhard

Allerdings ist der Konflikt um das Patent EP 1 209 336 mit diesem Urteil noch nicht beendet. Denn Metatron kann beim Bundesgerichtshof (BGH) Berufung gegen das Nichtigkeitsurteil einlegen. Auch im Verletzungsverfahren ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Hier hatte Volkswagen gegen die beiden Urteile aus München wegen Patentverletzungen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Volkswagen verwendete die Technik dem Vernehmen nach beim Modell ‚Up‘ mit Erdgasantrieb sowie bei ‚Passat‘- und ‚Touran‘-Modellen, deren Verbrennungsmotoren zweigleisig mit Benzin und Erdgas betrieben werden können. Der Vertrieb von neuen Autos ist aber nicht betroffen, denn VW hat längst die Technologie modifiziert. In dem Verletzungsprozess geht es daher vor allem um Schadensersatz. Sollte der BGH die unrechtmäßige Benutzung der Technologie bestätigen, müsste er aber zunächst das Metatron-Patent wieder einsetzen. Der Streitwert des Nichtigkeitsverfahrens liegt bei 6,25 Millionen Euro.

Vertreter Volkswagen
MFG Meyer-Wildhagen Meggle-Freund Gerhard (München): Till Gerhard, Dr. Frank Meyer-Wildhagen (alle Patentanwälte)
CBH Rechtsanwälte (München): Dr. Stephan Gruber
Inhouse (Wolfsburg): Dr. Carsten Schimanowski (Patentabteilung)

Vertreter Metatron
Weigel & Kollegen (München): Matthias Weigel (Patentanwalt)
Bugnion (Bologna): Leonardo Firmati, Umberto Zermani (beide Patentanwälte)
Taylor Wessing (München): Dr. Gisbert Hohagen; Associate: Sara Burghart

Bundespatentgericht, 1. Patentsenat
Beate Schmidt (Vorsitzende Richterin), Kathrin Grote-Bittner, Dr. Krüger, Dr. Schwenke, Uwe Ausfelder

Gisbert Hohagen
Gisbert Hohagen

Hintergrund: Sowohl die Patentanwälte von MFG als auch CBH-Neupartner Gruber haben langjährige Mandatsbeziehungen zu VW. Sie begleiteten den Fall schon in den vorangegangenen Verletzungsverfahren vor LG und OLG München. MFG, die sich 2011 von Samson & Partner abgespalten hatte, ist für VW vor allem bei Patentanmeldungen für Antriebstechnik tätig, aber auch in Streitverfahren. Gruber war erst zum Juli von Preu Bohlig zu CBH gewechselt. Mit CBH traf er auf eine Kanzlei, die die Wolfsburger langjährig und sehr intensiv im Arbeitnehmererfinderrecht begleitet.

Das Nichtigkeitsverfahren begleitet aufseiten von Metatron der Münchner Patentanwalt Weigel. Er wurde unterstützt von den Rechtsanwälten von Taylor Wessing, die über die Patentanwälte der italienischen Kanzlei Bugnion in das Mandat gekommen waren und zuvor die erfolgreichen Verletzungsurteile erstritten hatten.

Patentauseinandersetzungen sind in der Automobilindustrie nach wie vor selten. Allerdings nehmen seit einigen Jahren Streitigkeiten zu, was als Ausdruck des verschärften Wettbewerbs unter Automobilzulieferern gewertet wird. Ein Beispiel ist die umfangreiche Patentschlacht zwischen den Zulieferern Bosch und Mitsuba um Scheibenwischer. Angriffe eines Zulieferers auf einen Hersteller sind jedoch nach wie vor sehr ungewöhnlich.

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