Allein in Deutschland geht es um ein jährliches Volumen von mehr als 26 Milliarden Euro. Bisher können Werkstätten und andere Marktteilnehmer zwar auf elektronische Datenbanken der Autohersteller zugreifen. Dabei können die Daten aber nur gelesen und nicht elektronisch weiterverarbeitet, teilweise auch nicht systematisch durchsucht werden. Das erschwert den freien Werkstätten die Arbeit.
Der GVA, zu dem große Zulieferer wie ZF Friedrichshafen und Bosch gehören, hatte gegen die Praxis geklagt. Der Verband hatte Kia stellvertretend vorgeworfen, den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt zu behindern. Das Verfahren nahm seinen Weg durch die Vorinstanzen. Das Landgericht Frankfurt gab dem Verband, das Oberlandesgericht Frankfurt Kia Recht.
Im September 2020 tritt die überarbeitete Form der entsprechenden EU-Verordnung in Kraft. Die neue Verordnung sieht explizit eine Pflicht der Autobauer vor, den Zugang zu den Informationen in elektronisch verarbeitbarer Form bereitzustellen. Eine solche Pflicht könne jedoch nicht bereits in der geltenden Verordnung gesehen werden, um deren Auslegung der Bundesgerichtshof gebeten hatte (Az. I ZR 40/17), entschied der EuGH.
Vertreter Kia Motors Corporation
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Romina Polley (Federführung; Kartellrecht), Rüdiger Harms, Dr. Thomas Kopp; Associates: Wiebke Holzapfel (beide Frankfurt), Dr. Christian Fischoeder (alle Konfliktlösung)
Vertreter Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA)
Osborne Clarke (Köln): Marcus Sacré (Federführung), Christoph Pitzer (beide Wettbewerbsrecht), Asssociate: Malin Larsson (IT)
Vertreter EU-Kommission
Inhouse Recht (Brüssel): Mikko Huttunen, Jan Hradil, Anne Becker
Gerichtshof der Europäischen Union, 2. Kammer
Alexander Arabadjiev (Kammerpräsidenten), Dr. Thomas von Danwitz (Richter), Dr. Peter Xuereb (Berichterstatter), Christopher Vajda
Generalanwalt beim EuGH
Dr. Maciej Szpunar
Hintergrund: Die Vertreter waren bereits in den Vorinstanzen mandatiert. Osborne Clarke-Partner Sacré berät und vertritt den GVA seit langer Zeit. Der IP-Rechtler ist in der Kfz-Branche bestens vernetzt und vertritt diverse Automobilverbände in wettbewerbsrechtlichen Verfahren rund um Daten. So etwa auch den Verband der Automotive Data Publisher, den er in einem Musterverfahren rund um die Berechnung von angemessenen Lizenzentgelten vertritt, die Automobilhersteller für den Zugang zu ihren Daten und technischen Informationen erheben.
An der Seite von Kia waren erneut die Cleary-Partner Polley und Kopp mandatiert. Die Kartellrechtlerin vertritt Kia seit der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Frankfurt war die Kanzlei Schindler mit Partner Michael Intveen für Kia Motors Deutschland mandatiert. Vor dem EuGH war Kia Deutschland nicht mehr beteiligt.