Beide Konzerne haben angekündigt, gegen diese Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof zu klagen. E.on teilte mit, die Vereinbarung habe für die Marktentwicklung keine Relevanz gehabt und sei nicht umgesetzt worden.
Vertreter E.on
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Prof. Dr. Gerhard Wiedemann, Dr. Tobias Klose; Associate: Dr. Vera Barthel (alle Kartellrecht)
Inhouse (Düsseldorf): Dr. Mario Pohlmann, Theo Pompey – aus dem Markt bekannt
Vertreter GdF
Willkie Farr & Gallagher (Paris): Jacques Gunther – aus dem Markt bekannt
Freshfields berät E.on regelmäßig im Kartellrecht: Wiedemann hatte E.on Ruhrgas zuletzt vor dem BGH im Streit um die langfristigen Gaslieferverträge begleitet (JUVE 04/09).