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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Amazon in die Schranken gewiesen. Laut dem Urteil vom 19. November 2025 muss der weltgrößte Online-Händler die Einstufung als ‚Sehr große Online-Plattform‘ (Very Large Online Platform/VLOP) durch die EU-Kommission akzeptieren. Die Richter wiesen Amazons Klage gegen diese Kategorisierung nach dem Digital Services Act (DSA) vollständig ab.