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Der Streit stammt aus dem Dauerkonflikt um Preis- und Werbeaktionen des niederländischen Versenders bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Apothekenkammer Nordrhein hatte 2020 vor dem Landgericht Stuttgart ein Verbot einer bestimmten Preiswerbung erwirkt. Weil DocMorris die beanstandeten Angaben weiter nutzte, setzte das Gericht im Juli 2024 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro fest. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Beschwerde dagegen im Dezember zurück. Im April 2025 folgte ein zweites Ordnungsgeld von 60.000 Euro, im Oktober ein drittes von 100.000 Euro. Die Versandapotheke zahlte jedoch nicht.