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Mainz 05 verteidigt mit Heuking befristete Profiverträge

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Die Revolution im Profisport bleibt vorerst aus: Das Landesarbeitsgericht Mainz hat heute das erstinstanzliche Urteil zum Arbeitsvertrag von Heinz Müller, Ex-Torwart des Fußball-Bundesligisten FSV Mainz 05, gekippt. Verein und Ex-Spieler streiten darüber, ob Müllers Anstellungsvertrag befristet werden durfte. Voriges Jahr hatte das Arbeitsgericht Mainz noch entschieden, dass der Verein Müllers Vertrag zu Unrecht befristet habe.

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Menke_Johan-Michel
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