Es ist ein Urteil, das in der Branche der industrialisierten Verbraucherklagen aufmerksam gelesen werden dürfte. Die Zivilkammer 28 des Landgerichts Berlin II unter Vorsitz von Dr. David Leuthold hat in dem Verfahren der Prozessfinanzallianz (Padronus) gegen die Kanzlei Goldenstein und den liechtensteinischen Prozessfinanzierer Bradeum entschieden (Az. 28 O 99/23). Inzwischen ist die Entscheidung rechtskräftig – und sie hat das Modell zerlegt, mit dem die drei Parteien gemeinsam Hunderte von Klagen gegen Online-Casinos auf die Schiene gesetzt hatten.
Dieses Modell sah ursprünglich so aus: Die Wiener Plattform, die unter der Marke „Padronus“ Mandanten und Prozessfinanzierungen vermittelt, hatte 888 fertig aufbereitete Fälle in die Kooperation mit Goldenstein und Bradeum eingebracht. Goldenstein sollte die Fälle vor Gericht durchfechten, Bradeum sollte die Verfahren finanzieren. Für ihre Vermittlungsdienste sollte Padronus 600 Euro Pauschale pro vermitteltem Mandat von der Kanzlei und 20 Prozent Erfolgsprovision des erstrittenen Betrags von Bradeum erhalten. Der Streit zwischen den Beteiligten hatte sich daran entzündet, dass Goldenstein Mandate an andere Prozessfinanzierer weiterreichte, mit denen Padronus keine Erlösbeteiligung vereinbart hatte.
Bereits zum Prozessauftakt im vergangenen Herbst stand zudem die Frage im Raum, ob die enge personelle Nähe zwischen der Kanzlei Goldenstein und dem Finanzierer mit Sitz in Liechtenstein berufsrechtlich zulässig ist. Das Berliner Gericht hat darauf nun eine deutliche Antwort gegeben.
Goldenstein gibt es mindestens zweimal
Um sie zu verstehen – und auch die juristischen Streitigkeiten, die sich nun anschließen –, muss man wissen, dass es „die“ Kanzlei Goldenstein nicht gibt, sondern mehrere Firmen, die dem Kanzleigründer Klaus Goldenstein gehören oder gehörten. Bei Padronus ist man überzeugt, dass er sich über Umstrukturierungen in diesem Geflecht der Vollstreckung des aktuellen Berliner Urteils entziehen will.
So hat sich die beklagte Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Schönefeld im Februar 2026 umbenannt in AB ProzessPartner Rechtsanwaltsgesellschaft – und im April Insolvenz angemeldet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist nach JUVE-Informationen Knut Rebholz von Mönning Feser Partner.
Bereits 2022 wurde von dieser Gesellschaft die Goldenstein Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Potsdam abgespalten. Diese ist keine Gesamtrechtsnachfolgerin der nun insolventen Einheit und auch von der Insolvenz nicht betroffen. Sie hat sogar, in Person des Geschäftsführers Sven Goltz, die alte, insolvente Goldenstein-Gesellschaft in dem Berliner Verfahren vertreten.
Erst das Urteil, dann zwei Insolvenzen
Der Liechtensteiner Prozessfinanzierer Bradeum hat ebenfalls im April Insolvenz angemeldet, kurz nachdem das Berliner Urteil rechtskräftig geworden war. Da laut Bradeum-Verwaltungsrat nicht einmal mehr genug Geld in der Gesellschaft war, um einen Insolvenzverwalter bezahlen zu können, hat das Fürstliche Landgericht in Vaduz mit Beschluss vom 8. April angeordnet, Bradeum einfach direkt aus dem Handelsregister zu löschen (Az. 07 KO.2026.159).
Dagegen hat sich Padronus als Gläubigerin gewehrt. Die Österreicher vermuten, dass es sehr wohl noch Geld gibt – und wenn nicht, dass es unrechtmäßig beiseitegeschafft wurde. Die knapp 170.000 Euro, die das LG Berlin Padronus zugesprochen hat, sind nur 20 Prozent des ursprünglich erstrittenen Betrags. Wo also ist das Geld hin, wenn Bradeum es jedenfalls nicht mehr hat? Dem soll nun doch ein Insolvenzverwalter nachgehen. Um die angeordnete Löschung der Gesellschaft vom Tisch zu bekommen, hat Padronus einen Vorschuss auf die Kosten des Insolvenzverwalters hinterlegt. Am 8. Mai hat das Liechtensteiner Gericht das Konkursverfahren doch noch eröffnet.
Streit um Erfolgsprovision – Punkt für Padronus
Das Urteil des Landgerichts Berlins enthält für alle Seiten bittere Pillen, aber die Kostenverteilung zeigt, dass vor allem Padronus sich durchgesetzt hat: Sie zahlt als Klägerin 18 Prozent der Verfahrenskosten, Goldenstein 32 und Bradeum 50 Prozent.
Den größten finanziellen Erfolg im aktuellen Rechtsstreit verbuchte Padronus gegen die Bradeum AG. Die Liechtensteiner wurden zur Zahlung von 167.822 Euro nebst neun Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz verurteilt – exakt jene 20 Prozent aus den bislang erzielten Erlösen, die Padronus nach der Kooperationsvereinbarung zustanden.
Hinzu kommt die Feststellung, dass Bradeum in 87 konkret bezeichneten Verfahren gegen Pflichten aus der Kooperation verstoßen hat und für den daraus entstehenden Schaden haftet. Das Gericht sah es nach Vernehmung einer früheren Projektverantwortlichen als erwiesen an, dass Bradeum von Padronus aufbereitete Mandate ohne deren Zustimmung an konkurrierende Prozessfinanzierer wie Bulb Ventures, Augusta oder Profin weitergereicht hatte – ein Verstoß gegen die vertragliche Leistungstreue- und Vertraulichkeitspflicht.
Streit um Vermittlerpauschale – Punkt für Goldenstein
Den Zahlungsanspruch über 57.000 Euro gegen die Kanzlei Goldenstein wies das Gericht hingegen ab. Die Vereinbarung über die 600-Euro-Pauschale für jedes vermittelte Mandat verstoße gegen das Provisionsverbot nach Paragraf 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung alter Fassung und sei nach Paragraf 134 BGB nichtig. Die Anwaltschaft, so zitiert die Kammer den Bundesgerichtshof, sei „kein Gewerbe, in dem Mandate ‚gekauft‘ und ‚verkauft‘ werden“.
Für die Kanzlei ist das ein Pyrrhussieg mit Beigeschmack: Sie behält die akquirierten Mandate, ohne dafür zahlen zu müssen – aber nur deshalb, weil das Gericht ihren eigenen Vertrag als berufsrechtswidrig einstuft. Auch der Versuch der Klägerin Padronus, sich auf Treu und Glauben zu berufen, scheiterte. Das österreichische Unternehmen sei seit 2014 am Markt für Rechtsdienstleistungen tätig und hätte die berufsrechtlichen Grenzen kennen müssen, zumal kurz vor Vertragsschluss die Reform des Erfolgshonorars in zahlreichen Fachmedien diskutiert worden sei.
Wenn der Anwalt am Finanzierer mitverdient
Politisch am schwersten wiegt womöglich der Teil des Urteils, der sich mit dem Verhältnis von Kanzlei Goldenstein und Finanzierer Bradeum auseinandersetzt. Das Gericht untersagt Goldenstein, neue Mandate anzunehmen, wenn der zuständige Prozessfinanzierer mit den Anwälten der Kanzlei direkt oder indirekt verbunden ist; spiegelbildlich darf Bradeum keine Finanzierungsverträge mehr abschließen, solange Goldenstein-Anwälte am Finanzierer beteiligt oder dort in der Geschäftsführung sind. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro je Fall. Nachdem die Beklagten beide in Insolvenzverfahren stecken, mag das ein eher theoretisches Problem sein.
Die Begründung des Landgerichts ist scharf: Eine Beteiligung von Anwälten an einem Prozessfinanzierer – auch als stille Teilhaber, auch über Treuhandkonstruktionen – sei stets eine indirekte erfolgsabhängige Vergütung und damit nach Paragraf 49b BRAO unzulässig. Das Gericht sah die wirtschaftliche Verflechtung als erwiesen an: Klaus Goldenstein, Geschäftsführer der Kanzlei, war nach den Feststellungen über eine Treuhandkonstruktion stiller Gesellschafter und zugleich Anteilseigner der Bradeum AG.
Über den Einzelfall hinaus interessant ist die weitergehende Feststellung der Kammer: Der Berufsrechtsverstoß sei zugleich ein Wettbewerbsverstoß nach Paragraf 3a UWG, weil die Norm Marktverhaltensregel sei. Das bedeutet: Auch konkurrierende Marktteilnehmer können auf Unterlassung klagen.
Die parallel erhobene Widerklage der Beklagten auf insgesamt rund 565.000 Euro Schadensersatz wegen abgeworbener Mandate hatte keinen Erfolg – ein ersatzfähiger Schaden ließ sich nach Auffassung des Landgerichts nicht beweisen, und Erlösansprüche aus rechtswidrigen Strukturen seien ohnehin kein erstattungsfähiger Schaden.
Der Finanzierer ist Geschichte
Die wirtschaftlichen Konsequenzen des Urteils dürften für Klägerin Padronus teils ernüchternd sein. Mit den Insolvenzen der Beklagten steht infrage, ob Padronus die zugesprochenen 167.822 Euro nebst Zinsen jemals sehen wird – und ebenso, was der Feststellungstitel über die 87 weiteren Fälle wirtschaftlich noch wert ist. Der Schadensbetrag, den die Klägerin daraus geltend machen wollte, dürfte nach ihrer eigenen Einschätzung im siebenstelligen Bereich liegen.
Richard Eibl von Padronus verweist auf den angesichts weiterer Streitigkeiten mit ehemaligen Geschäftspartnern zweifelhaften Ruf von Kanzleigründer Klaus Goldenstein. „Statt die ihm zugesprochene Chance zur Katharsis durch Leistungserfüllung zu nutzen, will er sich einmal mehr aus der Verantwortung stehlen. Wir hätten ihm das Läuterungsmoment, in dem ein Mann seine Gläubiger bezahlt und mit erhobenem Haupt davongeht, gegönnt. Stattdessen meldet er Insolvenz an, exakt nach Urteilszustellung. Wie aus dem Lehrbuch, nur eben aus dem falschen. Wir machen weiter und werden Goldenstein und seine Komplizen wegen Insolvenzverschleppung, Gläubigerschädigung und betrügerischer Krida persönlich in die Haftung nehmen.“ Betrügerische Krida ist ein Begriff aus dem österreichischen Strafrecht. Gemeint ist eine Form des Insolvenzbetrugs.
Was Goldenstein dazu sagt
Goldenstein gibt sich auf JUVE-Anfrage gelassen. „Die gegen die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Schönefeld gerichtete Zahlungsklage ist durch das Landgericht Berlin rechtskräftig abgewiesen worden. Damit hat das Landgericht der Praxis der Klägerin, sich für die Vermittlung von Mandaten von Kanzleien bezahlen zu lassen, eine Absage erteilt und solche Provisionen für unzulässig erklärt.“ Das bezieht sich auf die Fallpauschale von 600 Euro. „Im Übrigen hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Bearbeitung bereits bestehender Mandate.“
Rechtsanwalt Goldenstein sei „2020 für wenige Monate im Verwaltungsrat der Bradeum AG tätig“ gewesen; diese „nur vorübergehende Tätigkeit“ sei im Juli 2020 beendet worden. „Eine Tätigkeit von Rechtsanwälten, Juristen und Rechtsdienstleistern in der Geschäftsführung von Prozessfinanzierern ist nicht unüblich, um juristische Expertise einzubringen. Herr Goldenstein persönlich hat von der Bradeum AG keinerlei Zahlungen erhalten.“ Über die rechtskräftige Feststellung des Gerichts, dass Goldenstein über eine Treuhandkonstruktion eben doch bis zuletzt auch bei Bradeum das Sagen hatte, ist damit noch nichts gesagt.