Die Lufthansa verzeichnete durch die Reisebeschränkungen in der Pandemie hohe Verluste. Zehntausende Arbeitsplätze standen in dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten zeitweilig auf der Kippe. Aus diesem Grund entschloss sich die Bundesregierung im Frühjahr 2020, der größten deutschen Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket unter die Arme zu greifen. Im Gegenzug für die Staatshilfen musste sich die Lufthansa verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte – sogenannte Slots – in Frankfurt und München an die Konkurrenz abzugeben.
Staat sprang finanziell zur Seite
Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien im Wert von rund 300 Millionen Euro zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem sollten stille Einlagen von insgesamt bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Konsortialkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro der Lufthansa helfen. Letzterer unterlag jedoch nicht den Auflagen und war grundsätzlich genehmigt worden.
Die EU-Kommission gab ihre Zustimmung zu den Hilfen in Höhe von 6 Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss reichten die beiden Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor Anfang 2021 Klagen vor dem Gericht der EU ein.
EuG kippt Genehmigung
Die zuständigen Richter gaben ihnen teilweise Recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen schlichtweg verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, hätten demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird. Mit ihrem Urteil erklärten die Richter die Genehmigung der Milliardenhilfen für nichtig. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.
In einer ersten Stellungnahme wies die Lufthansa darauf hin, dass die Hilfen bereits zurückgezahlt und die Stabilisierung vollständig beendet sei. Für die Lufthansa ist es nicht die erste Überraschung in diesem Jahr. Die Delegiertenversammlungen zur Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat verliefen zum Teil so holprig, dass die entscheidende Delegiertenversammlung in den Juli verschoben werden musste. So wird sich das Aufsichtsgremium des MDax-Konzerns erst später neu formieren.
Vertreter Lufthansa
Hengeler Mueller (Brüssel): Dr. Hans-Jörg Niemeyer (Beihilferecht); Associate: Joachim Burger (Kartellrecht)
Vertreter Condor Flugdienst
Cooley (Brüssel): Alexander Israel (Federführung; Kartell- und Beihilferecht), Elizabeth Wright (Konfliktlösung); Associate: Jan Lang, Georgina Dietrich (beide Kartell- und Beihilferecht)
Inhouse Recht (Neu-Isenburg): Isabel Giancristofano (Leiterin Recht)
Vertreter Ryanair
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Brüssel): François-Charles Laprévote (Federführung); Associates: David Pérez de Lamo (beide Kartell- und Beihilferecht), Carmen Rubio Bañeres, Alma Dangy (beide Kartellrecht)
Oswell & Vahida (Brüssel): Esfandiar Vahida (Beihilferecht), Stefan Rating (Wettbewerbsrecht)
Gericht der Europäischen Union, 10. Kammer
Alexander Kornezov (Präsident und Berichterstatter), Eugène Buttigieg, Krystyna Kowalik-Bańczyk, Gerhard Hesse, David Petrlík (alle Richter)
Hintergrund: Die Parteien arbeiten schon lange mit ihren Beratern zusammen.
Die Beziehung zwischen Hengeler und der Lufthansa hat sich gefestigt seit Partner Kress die Luftfahrtgesellschaft 2017 rund um die Air Berlin-Pleite beriet. Der Brüsseler Partner Niemeyer hatte das Unternehmen schon 2020 umfassend kartell- und beihilferechtlich zu den geplanten Finanzhilfen beraten.
Cooley-Partner Israel berät Condor umfassend kartell- und beihilferechtlich. Zuletzt sicherte die Kanzlei ihrer Mandantin den Zugang zu Zubringerflügen der Lufthansa, den diese ihrer Konkurrentin erschweren wollte.
Cleary unterstützt Ryanair in insgesamt 34 Berufungen gegen Entscheidungen der Kommission vor den Gerichten der EU. Die Brüsseler Kanzlei Oswell & Vahida kam als Co-Counsel in das Mandat. Daneben war für Ryanair auch das Team für Wirtschaftsberatung von Oxera im Einsatz.
Im Streit um die Deligiertenlisten für die Aufsichtsratswahlen wurden die Arbeitnehmervertreter, die von Verdi unterstützt wurden, von LLR Rechtsanwälte beraten. Ein Team um Dr. Lasse Pütz, der auf das Arbeitnehmerrecht im Aufsichtsrat spezialisiert ist, war dabei mit der Wahl der Delegierten eines Technikbetriebs befasst. (mit Material von dpa)