Die Münchner Justiz sieht sich derzeit mit einer ungewöhnlichen Vielzahl von Streitigkeiten um Anwaltsrechnungen konfrontiert. In rund einem Dutzend Fälle ging und geht es um Forderungen von zwei Kanzleien, deren Mandanten nicht bereit waren, vollständig zu zahlen. Die Rechnungen beliefen sich in der Spitze – wie im jüngsten Fall – auf bis zu fünfstellige Eurosummen für zum Teil nur einige Stunden Arbeit und wurden in Entscheidungen oder Vergleichen regelmäßig reduziert.
Im Mittelpunkt der Verfahren vor dem Landgericht stehen die Arbeitsrechtskanzleien Dr. Barth und Lindacher. Die beiden Kanzleigründer sind die ehemaligen Kanzleikollegen Dr. Tobias Barth sowie Thies Lindacher, der im Herbst 2014 bei Barth ausgeschieden war und sich selbstständig gemacht hatte.
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