Juve Plus ICC-Schiedsverfahren

Agfa-Gevaert erzielt mit Cleary Freispruch

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Der belgische Agfa-Gevaert-Konzern ist nicht für die Insolvenz seiner ehemaligen deutschen Tochter AgfaPhoto verantwortlich. Dies hat ein Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) entschieden. Damit wies das Schiedsgericht auch die Schadensersatzforderung der AgfaPhoto Holding von über 265 Millionen Euro ab.

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Ursprung des Streits, der Gegenstand diverser ICC-Schiedsverfahren war, ist eine Transaktion aus dem Jahr 2004. Seinerzeit hatte Agfa-Gevaert beschlossen, sich weltweit von seinem Geschäftsbereich Konsumenten Fotosparte zu trennen. In der Folge verkauften die Belgier ihre deutsche Tochter AgfaPhoto für 112 Millionen Euro an eine Investorengruppe unter Führung der Nanno Holding, die mit 55 Prozent neue Mehrheitseignerin wurde. Hinter Nanno steht der ehemalige McKinsey-Manager Hartmut Emans.

Damals sicherte Agfa-Gevaert den Käufern noch weitere Geldmittel zu. Knapp sieben Monate nach dem Kauf waren das Eigenkapital und die Reserven von AgfaPhoto aufgebraucht. Im Mai 2005 musste das Leverkusener Traditionsunternehmen Insolvenz anmelden und wurde wenig später von Insolvenzverwalter Andreas Ringstmeier zerschlagen.

Knapp zwei Jahre später erhob Emans gegen den Agfa-Gevaert-Mutterkonzern und diverse Tochtergesellschaften Schiedsklage beim ICC. Er forderte Schadensersatz in Höhe von 265 Millionen Euro, weil Agfa-Gevaert den Kaufpreis für ihre defizitäre Fotosparte mit Falschinformationen in die Höhe getrieben haben soll. Unter anderem stützte er die Schiedsklage auf einen Verkaufsprospekt aus dem Jahr 2003, der für die AgfaPhoto einen zu erwartenden Betriebsgewinn von insgesamt 446 Millionen Euro für den Zeitraum von 2004 bis 2007 auswies. Laut Emans soll Agfa-Gevaert die spätere Insolvenz ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft außerdem vorsätzlich herbeigeführt haben.

Das Schiedsgericht sah es nicht als erwiesen an, dass Agfa-Gevaert eine Schuld an dem späteren Zusammenbruch ihrer Tochter traf, und wies die Klage ab. Daneben sprach das Gericht Agfa-Gevaert noch eine Erstattung der Verfahrenskosten von rund sechs Millionen Euro zu. Bereits im Herbst 2009 hatte dasselbe ICC-Schiedsgericht eine Klage von AgfaPhoto über damals 260 Millionen Euro wegen einer möglichen Verletzung eines Markenlizenzvertrags nahezu vollständig abgewiesen. Kläger Emans bekam seinerzeit zehn Millionen Euro zugesprochen. Die Schiedssprüche sind rechtskräftig. Doch Agfa-Gevaert sieht sich bereits der nächsten ICC-Schiedsklage ausgesetzt. Der Insolvenzverwalter der AgfaPhoto Holding verlangt Geldmittel von dem belgischen Konzern, die seiner Ansicht nach in die Insolvenzmasse gehören. Laut eigenen Angaben hat Agfa-Gevaert für die Rechtsstreitigkeiten Rücklagen von rund 100 Millionen Euro gebildet, wovon bereits die Hälfte aufgezehrt ist.

Vertreter AgfaPhoto
CMS Hasche Sigle
(München): Dr. Armin Dürrschmidt (Federführung), Dr. Klaus Sachs, Dr. Thorsten Lörcher (Köln); Associate: Dr. Nicolas Wiegand (alle Schiedsverfahren)
Susat & Partner (München): Dr. Christian Kirnberger

Vertreter Agfa-Gevaert
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton
(Frankfurt): Thomas Buhl, Robert Greig (Paris; beide Federführung; beide Dispute Resolution), Klaus Banke, Rüdiger Harms; Associates: Aren Goldsmith, Carine Dupeyron, Eniko Horváth, Laurie Achtouk-Spivak, Kerstin Carlson (alle Paris), Larry Work-Dembowski, Annett Rombach

ICC-Schiedsgericht, Paris
Dr. Markus Wirth (Vorsitzender des Schiedsgerichts)

Hintergrund: Cleary begleitet Agfa-Gevaert in einer ganzen Reihe von ICC-Schiedsverfahren gegen die AgfaPhoto Holding. So auch in dem vergangenen Sommer beendeten Verfahren, in dem AgfaPhoto-Eigentümer Emans wegen der Entziehung von Markenrechten einen Schadensersatz von zehn Millionen Euro zugesprochen bekam. International ist insbesondere ihr Brüsseler Büro für den Bildverarbeitungskonzern aktiv. Die deutschen Anwälte um den Frankfurter Partner Buhl betreuten diverse Transaktionen, wie etwa den Verkauf von AgfaPhoto an das Konsortium unter Führung von Emans (mehr…).

Für die Käufer zeichnete schon damals der Münchner Susat-Partner Krinberger verantwortlich.Deshalb unterstützte er nun auch die Klägerseite, ohne allerdings als Vertreter im Schiedsverfahren bestellt worden zu sein.

Die hier strittige Transaktion wurde seinerzeit Inhouse von dem früheren General Counsel Werner Vanderhaeghe begleitet. Vanderhaeghe, der dieses Amt seit 2001 innehatte, verließ das Unternehmen in der Zwischenzeit mit unbekanntem Ziel. Der belgische Anwalt kennt Cleary sehr gut. Bevor er diverse Inhouse-Positionen übernahm, war er als Anwalt in den Brüsseler Büros von Cleary sowie von White & Case tätig.

Wieviel Bedeutung CMS dieser Schiedsverhandlung beimaß, zeigt sich an der Zusammenstellung ihres Teams: Mit Dr. Klaus Sachs bot die Kanzlei ihren renommiertesten Schiedsrechtler auf, mit dem federführenden Partner Dr. Arnim Dürrschmidt und Dr. Thorsten Lörcher komplettieren zwei anerkannte jüngere Partner das Team.

Schiedsgerichtsvorsitzender Dr. Markus Wirth ist Partner der renommierten Schweizer Kanzlei Homburger und steht häufig internationalen Verfahren vor. Im Sommer vergangenen Jahres wurde der Schweizer Anwalt als Vertreter seines Landes als ständiges Mitglied an den Internationalen Schiedsgerichtshof berufen.

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