Juve Plus Anlageverluste

Weil Gotshal und Siegmann gewinnen für die IKB beim BGH

Die IKB Deutsche Industriebank hatte Inhaber von Genussscheinen an Verlusten des Instituts in der Finanzkrise 2007 und 2008 beteiligt. Das war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) rechtens. Das Gericht hat die gegen zwei Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde verworfen. 

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Die seinerzeit prosperierende Düsseldorfer Mittelstandsbank hatte zwischen 1997 und 2007 Genussscheine emittiert. Entsprechend den Geschäftsbedingungen wurden die Anleger an Verlusten beteiligt, als das Institut im Zuge der Finanzkrise 2007 und 2008 in schwere See geriet und mit mehreren Rettungspaketen seitens der KfW und eines Bankenpools gestützt werden musste. Inhaber von Genussscheinen erlitten hohe Verluste.

Matthias Siegmann

Ab 2016 gab es deswegen eine Vielzahl von Verfahren. Vertreter der Klägerseite attestierten der IKB zu Verfahrensbeginn etwa eine „überproportionale Verlustbeteiligung“.

Die IKB wurde 2008 an den US-amerikanischen Investor Lone Star verkauft, hat sich später wirtschaftlich erholt und erzielte Überschüsse, die aber als Rücklagen in den hauseigenen Fonds für allgemeine Bankrisiken transferiert wurden. Im Handelsgesetzbuch ist die Höhe der Dotierung dieser Fonds nicht präzisiert, die Institute entscheiden hier nahezu frei. Auch diese Praxis hatten die Vertreter der Klägerseite moniert, nach ihrer Ansicht hätte das Genussscheinkapital wieder aufgefüllt werden müssen. In beiden Aspekten sprachen die OLG-Richter aber zugunsten der IKB Recht. Der BGH bestätigte schon im vergangenen Jahr die Nichtzulassung der Revision (Az. II ZR 171/20 und II ZR 174/20). 

Insgesamt gab es nach Aussage Verfahrensbeteiligter 57 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von mehr als 100 Millionen Euro. Nach den OLG-Urteilen wurden die Klagen überwiegend zurückgenommen.

Reiner Hall

Vertreter IKB
Siegmann (Karlsruhe): Prof. Dr. Matthias Siegmann (BGH-Vertretung)
Inhouse Recht (Düsseldorf): Ulrich Freitag (Chefsyndikus), Stefan Heun-Rehn (Syndikus)
Weil Gotshal & Manges (Frankfurt): Britta Grauke (Federführung); Associates: Gero Pogrzeba, Carina Sohn (alle Prozessrecht)

Vertreter Kläger
Dr. Erich Waclawik (Karlsruhe); BGH-Vertretung
Dr. Reiner Hall (Karlsruhe); BGH-Vertretung
BRP Renaud und Partner (Stuttgart): Dr. Ulrich-Peter Kinzl (Corporate/M&A), Aljoscha Schmidberger (Bank- und Kapitalmarktrecht)
Clouth & Partner (Frankfurt): Peter Lindt (Prozessrecht)

Britta Grauke

Hintergrund: Alle Klägerberater sind aus dem Markt bekannt. 

Die IKB-Eigentümerin Lone Star mandatiert Weil seit vielen Jahren. Während beim Einstieg in die IKB noch Mayer Brown im Mandat war, beriet Weil bereits 2010 beim Kauf der Düsseldorfer Hyp. Partnerin Grauke ist neben Prof. Dr. Gerhardt Schmidt Co-Managerin der deutschen Niederlassung in Frankfurt. Vor dem BGH trat der dort seit 2007 zugelassene Siegmann für die Bank auf.

Ulrich-Peter Kinzl

BRP Renaud hat ein Gruppe vorwiegend institutioneller Anleger vertreten und war in der Folge der Düsseldorfer Urteile von 2019 (Az.10 O 159/17 und I-6 U 23/19) an einer der beiden Nichtzulassungsbeschwerden beteiligt. Clouth-Partner Lindt, ein ehemaliger Syndikus der Deutschen Bank, vertrat einen einzelnen institutionellen Mandanten. Mit Waclawik, der seit 2007 beim BGH zugelassen ist, und Hall, der seit 2000 in der 3. Instanz mandatiert wird, standen beiden Kanzleien bekannte Vertreter zur Seite.     

   

      

    

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