Die Fälle beschäftigen seit fast zehn Jahren Politik und Justiz in Sachsen-Anhalt. Sie führten zu einem Untersuchungsausschuss im Landtag, zu einem Korruptionsprozess gegen einen ehemaligen Landrat, zu diversen zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Sachsen-Anhalt und dem französischen Abfallunternehmen Veolia und schließlich zu zwei Strafprozessen gegen mutmaßlich Verantwortliche der Müllaffäre.
Im Fall eins geht es um die Tongrube in Möckern. Dort sollen 2005 und 2006 rund 170.000 Tonnen „hausmüllartige Gewerbeabfälle“ eingelagert worden sein, obwohl lediglich Bauschutt und Steine genehmigt waren. Das Landgericht Stendal verhandelt seit September 2015 deswegen gegen zwei Verantwortliche einer Entsorgungsfirma, Edgar E. und Stefan S., sowie vier weitere Angeklagte.
Fall zwei, der Anfang der Woche am LG Stendal seinen gerichtlichen Auftakt hatte, liegt ähnlich − ist in seinen Dimensionen jedoch um einiges größer. Hier sollen dieselben Angeklagten gar 900.000 Tonnen Hausmüll zwischen 2005 und 2008 ohne Genehmigung unter Bauschutt gemischt und in der Tongrube Vehlitz versenkt haben. Terminiert ist hier zunächst bis Frühjahr 2018.
Die Sanierung beider Gruben wird nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums Sachsen-Anhalt rund 30 Millionen Euro kosten. Einen Teil davon will sich das Land bei Entsorgungsfirmen holen, die ihren Müll dort unerlaubt entsorgen ließen. Der französische Abfallkonzern Veolia, deren deutscher Geschäftszweig 2007 mit dem Entsorger Sulo fusionierte, wird nach einem Vergleich im vergangenen Jahr ohne Schuldanerkenntnis 7,5 Millionen Euro zur Sanierung beisteuern. Sulo soll allein 300.000 Tonnen über die Tongruben entsorgt haben. Dem Vergleich waren jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis zum Bundesgerichtshof voran gegangen.
Vertreter Edgar E.
Buchheim + Partner (Berlin): Stephan Schneider
Dr. Tobias Lubitz (Berlin)
Vertreter Stefan S.
Grohmann & Kollegen (Magdeburg): Fabian Hering
Normen Pitschke (Magdeburg)
Vertreter Matthias R.
Hamm Partner (Frankfurt): Dr. Regina Michalke, Thomas Richter
Dr. Schlabeck & Kollegen (Herford): Dr. Eckhard Schmidtke
Dankert Huber Bärlein (Berlin): Alexander Sättele
Vertreter Bernhard K.
Linkhorst Popken & Kollegen (Berlin): Albrecht Popken
Adamietz & Ahlfeld (Stendal): Heidrun Ahlfeld
Vertreter Windfried M.
Ulrich Köhler (Magdeburg)
Julia Hartwig (Magdeburg)
Vertreter Rene S.
Volker Houben (Magdeburg)
Uwe Kühne (Magdeburg)
Vertreter Guido S.
skbl Rechtsanwälte (Magdeburg) Matthias Berger
Marco Slotta (Magdeburg)
Staatsanwaltschaft Stendal
Iris Benzel; Verena Borstell (Oberstaatsanwältin); Thomas Kramer
Landgericht Stendal, 2. Strafkammer
Ulrich Galler (Vorsitzender Richter), Dietlinde Storch, Julia Rogalski
Hintergrund: Für die beiden Tongruben-Verfahren sind unterschiedliche Kammern des LG Stendal zuständig. Im Möckern-Prozess leitet Simone Henze-von Staden das Verfahren als Vorsitzende der 1. Strafkammer. Außer Bernhard K. sind alle Angeklagten auch dort angeklagt. Auch die Verteidigerreihen sind nahezu identisch und bestehen teils aus lokalen Strafrechtlern, teils aus überregional im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Anwälten.
Die renommierte HammPartner-Anwältin Michalke ist in den vergangenen Jahren regelmäßig in großen Wirtschaftsprozessen unterwegs, einer ihrer Schwerpunkte ist das Umweltstrafrecht. Sättele, der denselben Angeklagten verteidigt, ist Teil des ehemaligen Knierim Huber-Teams in Berlin, das sich 2015 mit den Strafrechtlern von Danckert Spiller Richter Bärlein zusammenschloss. Inzwischen firmiert die Einheit unter Danckert Huber Bärlein.
Einer der Hauptangeklagten in beiden Verfahren, Edgar E., wird ebenfalls von Berliner Strafrechtlern vertreten. Schneider, der seine Karriere bei Wessing Verjans (heute Wessing & Partner und VBB Rechtsanwälte) in Düsseldorf begann, hat sich vor rund einem Jahr Buchheim + Partner angeschlossen. Lubitz, inzwischen als Einzelanwalt tätig, war zuvor in der Kanzlei Unger und verteidigte dort die Erbauer des Hotels Adlon gegen Untreuevorwürfe.
In einem dritten Verfahren gegen Edgar E. vor dem Landgericht Magdeburg wird dieser von Felix Haug aus Berlin, Volker Nagel aus Magdeburg und Prof. Dr. Lucian Krawczyk vertreten. Neben E. sitzt der ehemalige Landrat des Tongruben-Gebietes dort auf der Anklagebank. Ihm wird Korruption vorgeworfen. Ihn vertreten Andreas Merschkat (Leipzig), Arnd Merschky von Merschky Menke Merschky (Halle) und Axel Kaufmann von KGW Kaufmann Günther Wirth (Leipzig).
In den Verfahren zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und Veolia, die zwischenzeitlich mit einem Vergleich beendet wurden, waren durch die Instanzen die erfahrenen Öffentlich-Rechtler von Heinemann & Partner mandatiert, Veolia vertraute dem Vernehmen nach auf Köhler & Klett.