Die REWAG hat ihre früheren Vorstandsmitglieder Dr. Torsten Briegel und Bernhard Büllmann vor dem Landgericht Regensburg verklagt (Az. 1 HK O 1277/24). Der Aufsichtsrat des Unternehmens wirft beiden Managern schwerwiegende Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Energiehandel vor. Diese sollen zu Schäden in Höhe von über 18 Millionen Euro geführt haben.
Millionenverluste durch KPMG-Gutachten aufgedeckt
Die Probleme kamen laut REWAG Ende Februar 2022 ans Licht, als die damaligen Vorstände den Aufsichtsrat in einer Sondersitzung über erhebliche Verluste im zweistelligen Millionenbereich bei der Energiebeschaffung informierten. Auslöser war ein Gutachten der Wirtschaftsprüfer von KPMG, das der damalige Vorstandsvorsitzende Briegel selbst in Auftrag gegeben hatte.
Der Aufsichtsrat beauftragte daraufhin die Kanzlei Kantenwein Spatscheck Widmayer van Bevern & Partner aus München und ökonomische Gutachter von Frontier Economics aus Köln damit, die Sach- und Rechtslage zu prüfen.
Versicherungsangebot abgelehnt
Die beauftragten Berater identifizierten laut REWAG insgesamt sieben Schadenskomplexe, die zu einem finanziellen Gesamtschaden von rund 18,2 Millionen Euro geführt haben sollen. Beide Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass zahlreiche schwerwiegende und schuldhafte Pflichtverletzungen der ehemaligen Vorstände vorliegen.
Die ehemaligen Vorstände weisen die Vorwürfe zurück. In einem Statement der Beklagten hieß es: „Die Betroffenen sind in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sämtlichen Pflichten vollumfänglich nachgekommen. Sie handelten stets und ausschließlich im Interesse und zum Wohle der Gesellschaft.“
Vor der Klageerhebung führte die REWAG außergerichtliche Gespräche mit der D&O-Versicherung der beiden Vorstände. Die Versicherung unterbreitete laut dem Unternehmen ein Regulierungsangebot im niedrigen einstelligen Millionenbereich. Zu wenig, befand der Aufsichtsrat – laut eigener Mitteilung sah sich das Gremium „aktienrechtlich gezwungen, Klage zu erheben“.
Klägerin überzeugt Gericht bisher nicht
Der erste Verhandlungstermin aber verlief aus Sicht des Unternehmens ernüchternd: Die Vorsitzende Richterin Adda ließ in einer vorläufigen Einschätzung anklingen, dass sie viele der Vorwürfe für nicht ausreichend belegt und die Schadenssumme für zu pauschal hält. Und unabhängig von der Höhe eines möglichen Schadens: Das Nichtbeachten von Risikohandbüchern, wie es das Unternehmen seinen Ex-Vorständen vorwirft, sei wohl kein Pflichtverstoß. Besonders kritisiert wird, dass die Klage keine Berücksichtigung der Corona- und Energiekrise enthält. Zwar liegt die Sorgfaltspflicht grundsätzlich bei den Vorständen, doch das Gericht sieht große Freiheiten in deren Handeln, was die Erfolgsaussichten der Klage einschränkt.
Über all diese Fragen wird zu streiten sein. Das Gericht stellte die Beteiligten darauf ein: Das würde dauern. Mehrmals empfahl die Vorsitzende, sich vielleicht doch zu vergleichen, vielleicht im Rahmen einer Mediation. Beide Seiten haben nun Bedenkzeit bis Ende Februar, um sich entweder auf einen Vergleich einzulassen oder den Prozess weiterzuführen.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter REWAG und REWAG-Aufsichtsrat
Kantenwein Spatscheck Widmayer van Bevern & Partner (München): Dr. Stefan Hackel; Associate: Anna Kappenberger (beide Konfliktlösung)
Vertreter Dr. Torsten Briegel
Greenfort (Frankfurt): Dr. Daniel Röder (Corporate/Konfliktlösung); Associate: Dr. Arian Nadjm (Konfliktlösung)
Vertreter Bernhard Büllmann
BLD Bach Langheid Dallmayr (München): Thomas Mittendorf; Christoph Welcker (beide Konfliktlösung/Organhaftung) – aus dem Markt bekannt
Landgericht Regensburg, Erste Handelskammer
Adda Trautsch (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Das Kantenwein-Team um Partner Hackel, das bereits seit Sommer 2022 mit der Materie befasst ist, kam auf Empfehlung von Dr. Florian Kreis aus der Regionalkanzlei Werz Kreis bei dem Grundversorger ins Mandat. Das Ökonomen-Team von Frontier Economics bestand nach JUVE-Informationen aus Dr. David Bothe (Director), Dr. Stefan Lochner (Associate Director), Dr. Peter Kreuzberg (Senior Adviser) und Raphael Flore (Consultant).
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Briegel, der seit Sommer 2023 Geschäftsführer der Remstalwerke in Baden-Württemberg ist, lässt sich bei der Abwehr der Organhaftungsklage von Greenfort-Partner Röder vertreten. Mit dieser Kanzlei, die ihre Disputes-Kompetenzen eng mit ihren Gesellschafts- und Arbeitsrechtsteams verschränkt hat, hatte Briegel auch erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung bei der REWAG geklagt. Die Vorsitzende Richterin in dem Verfahren von 2022 war dieselbe wie im aktuellen D&O-Prozess. Bei dem anstellungsrechtlichen Verfahren, das in der zweiten Instanz verglichen wurde, zählte auch Arbeitsrechtler Prof. Dr. Mark Lembke zum Team.
Das frühere Vorstandsmitglied Büllmann – seit Sommer 2023 Geschäftsführer für Personal und Finanzen bei Stromnetz Berlin – hat nach Marktangaben für das D&O-Verfahren BLD mandatiert, die als eine der bekanntesten Adressen für Schadensersatzverfahren gilt. Neben Partner Mittendorf zählt hier soweit bekannt auch Counsel Welcker zum Litigation-Team.