Im Sommer 2021 hatte sich Volkswagen mit den D&O Versicherern und den früheren Topmanagern geeinigt: Fast 288 Millionen Euro Schadensersatz zahlten Ex-Konzernchef Martin Winterkorn, drei weitere Manager und etliche Haftpflichtversicherungen – und übernahmen somit Mitverantwortung für die Abgasaffäre. Während Winterkorn davon 11,2 Millionen Euro zahlte, überwies der frühere Audi-Chef Rupert Stadler 4,1 Millionen Euro. Bei beiden ging es aktienrechtlich gesehen um die Verletzung von Sorgfaltspflichten. Der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz steuerte 1,5 Millionen Euro bei, Stefan Knirsch von Audi eine Millionen Euro.
Die Vergleiche bewegten sich außerhalb zivil- und strafrechtlicher Verfahren und wurden Ende Juli 2021 von der VW-Hauptversammlung mit großer Zustimmung der teilnehmenden Aktionäre gebilligt.
Niemand weiß, wie hoch der Schaden ist
Anschließend reichten die SdK und die Verbraucherzentrale die Anfechtungsklage gegen die entsprechenden Beschlüsse der VW-Hauptversammlung ein. Ihr Argument: Der genaue Schaden sei noch gar nicht absehbar, eine Streitbeilegung demnach zu früh. Diese Klage wurde nun abgewiesen. Das Landgericht Hannover sah keine formellen Fehler bei der Beschlussfassung. Ob die SdK und die Verbraucherzentrale Berufung einlegen werden, ist noch unbekannt.
Einige Manager, darunter der frühere VW-Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer, müssen sich aktuell noch in Strafverfahren verantworten. Sie laufen bereits seit einem Jahr, Termine sind noch bis in den Januar 2024 anberaumt. Allerdings hätten dort 34 von 38 maßgeblichen Zeugen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, wie der NDR im Sommer berichtete. Daher würden nun Staatsanwälte vorgeladen, die die Zeugen damals vernommen hätten. Das Landgericht Braunschweig muss zudem die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Winterkorn wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz nochmals prüfen, so das Oberlandesgericht.
Andere Strafverfahren wegen möglicher Marktmanipulationen gegen VW-Chef Herbert Diess und den früheren Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wurden hingegen schon 2020 vom Landgericht Braunschweig eingestellt – gegen Geldauflage in Höhe von jeweils 4,5 Millionen Euro.
Am Landgericht München II prüft parallel die 5. Große Strafkammer im Dieselkomplex die Vorwürfe gegen den ehemaligen Audi-CEO Rupert Stadler, den Ex-Motorenchef Wolfgang Hatz und zwei Ingenieure.
Vertreter Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
Reitze Wilken (Köln): Oliver Wilken (Federführung), Dr. Klaus Felke (beide Kapitalmarktrecht), Dr. Anna Recker, Ricardo Wintzer (beide Corporate)
Vertreter Verbraucherzentrale für Kapitalanleger
Weimann (Berlin): Dr. Martin Weimann (Corporate) – aus dem Markt bekannt
Berater Volkswagen Vorstand
Linklaters (Düsseldorf): Dr. Ralph Wollburg, Dr. Arne Kießling; Associates: Dr. Tobias Buddemeier, Dr. Rana Ersoy (alle Corporate / M&A)
Berater Volkswagen Aufsichtsrat
Gleiss Lutz (Stuttgart): Prof. Dr. Michael Arnold, Dr. Vera Rothenburg, Dr. Dirk Wasmann, Dr. Matthias Gärtner (alle Corporate)
Landgericht Hannover, 3. Kammer für Handelssachen
Sabrina Klein (Vorsitzende Richterin), Richter Fröhling, Richter Goedecke (Beisitzende Handelsrichter)
Hintergrund: Während Linklaters dem operativen Management und Vorstand von VW zur Seite steht, ist Gleiss Lutz eine ständige Beraterin des Aufsichtsrates. Dass beide zusammen nun die Prozessvertretung übernommen haben, ist aktienrechtlich geboten.
Die Aktionärsvereinigung SdK setzte nach einer Empfehlung auf die Kölner Boutique Reitze Wilken, die 2020 von ehemaligen Görg-Partnern gegründet wurde.
Der Berliner Einzelanwalt Weimann ist regelmäßig als Aktionärsvertreter tätig, auch in Spruchverfahren.