Der Streit wurde über etliche Instanzen geführt. Nintendo hatte gegen das inzwischen bankrotte Unternehmen SR-Tronic aus Dortmund auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt. SR-Tronic vertrieb Adapter, mit denen Raubkopien aus dem Internet geladen und anschließend auf der Nintendo-Konsole abgespielt werden konnten, sogenannte Slot-1-Karten (R4). Nach Auffassung des japanischen Videospielherstellers verstieß SR-Tronic damit gegen das Urheberrecht.
Das Verfahren ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH), der das Problem dem Europäischen Gerichtshof vorlegte. Dieser konkretisierte die Anforderungen, die technische Schutzmaßnahmen im Sinne des Urheberrechts haben müssen. Der BGH hatte dann das Verfahren zur weiteren Entscheidung an das OLG München zurückverwiesen. Das OLG ließ nun keine Revision mehr zu.
Vertreter Nintendo
King & Wood Mallesons (Frankfurt): Dr. Stefan Krüger, Stefan Peintinger (München; beide IP/IT)
Vertreter SR-Tronic
Anka (Essen): Alexander Hufendiek
OLG München, 6. Zivilsenat
Konrad Retzer (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: King & Wood-Partner Krüger und Nintendo verbindet eine lange Mandatsbeziehung. Sie begann schon vor 2006, als Krüger noch Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer war. Er stand bereits bei der Einführung der Konsole Wii an der Seite des japanischen Unternehmens. Nach seinem Wechsel zu SJ Berwin, der Vorgängerkanzlei von King & Wood, war Krüger in zahlreiche Verfahren gegen Adapter-Anbieter zu sehen. Auch seine ehemalige Counsel, Svenja Maucher, ist regelmäßig für Nintendo im Einsatz, etwa zu Datenschutz, E-Commerce und Urheberrecht. Sie wechselte vor einem Jahr ins Frankfurter Büro von Taylor Wessing. Anka war ebenfalls von Beginn der Verfahren für SR-Tronic an Bord.