Der japanische Videospielehersteller war durch zwei Instanzen erfolgreich gegen SR-Tonic vorgegangen. Das Dortmunder Unternehmen vertrieb Adapter, mit denen Raubkopien aus dem Internet geladen und anschließend auf der Nintendo-Konsole abgespielt werden können. Nintendo sieht darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Mit dem Adapter würden technische Maßnahmen zum Urheberschutz umgangen. Nintendo nahm SR-Tonic deshalb auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.
Zu klären war dabei die grundsätzliche Frage, ob Videospiele nach dem Urheberrecht wie audiovisuelle Medien oder Computerprogramme behandelt werden müssen. Der BGH legte die Fragen zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, der sie über ein Parallelverfahren von Nintendo aus Italien beantwortete (Az. C‑355/12). Dem EuGH zufolge stellen Videospiele komplexe Gegenstände dar, die nicht nur Computerprogramme, sondern auch grafische und klangliche Bestandteile umfassen. Zudem erklärte der EuGH, dass technische Schutzmaßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und legale Nutzungsmöglichkeiten nicht in übermäßiger Weise beschränken dürfen.
Der BGH verwies den Fall nun zurück zum OLG München, das den Fall vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung neu bewerten muss, auch im Hinblick auf die grundsätzliche Haftung und den Schadensersatzanspruch von Nintendo. Allerdings äußerten die BGH-Richter bereits, dass beim Angebot von SR-Electronics die illegalen Verwendungsmöglichkeiten deutlich im Vordergrund stehen. Insolvenzverwalter von SR-Tronic ist Andreas Grund von der Kanzlei AndresSchneider aus Düsseldorf.
Vertreter Nintendo
King & Wood Mallesons (Frankfurt): Dr. Stefan Krüger, Manuel Biehler
Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH-Anwältin)
Vertreter SR-Tronic
Anka (Essen): Alexander Hufendiek
Alex Rinkler (Karlsruhe; BGH-Anwalt)
Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Wolfgang Büscher
Hintergrund: Der deutsche King & Wood-Co-Chef Krüger hat Nintendo schon beraten, als er noch Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer war. So begleitete ein Team um ihn Nintendo bei der Einführung der Spielkonsole Wii und 2005 ein Konsortium aus mehreren Herstellern in Verhandlungen um eine Abgabe auf den Verkauf von Videospielen.
Nach seinem Wechsel zur King & Wood-Vorgängerkanzlei SJ Berwin 2007 entwarfen er und Biehler für die Japaner eine Verteidigungsstrategie gegen die Apdapter-Vetreiber. Sie umfasste etwa einstweilige Verfügungen und Schadensersatzforderungen. Verkaufsplattformen wie Ebay und Suchmaschinen forderten sie unter anderem erfolgreich dazu auf, Angebote und Suchergebnisse zu sperren. Es folgten Strafanzeigen gegen Anbieter und professionelle Uploader von Raubkopien.