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Ausgangspunkt war ein Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) vom 30. Oktober 2019. Als zuständige Aufsichtsbehörde hatte sie gegen die Deutsche Wohnen wegen verschiedener Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Bußgeld in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro verhängt. Gegenstand war insbesondere der Vorwurf, das Unternehmen habe nach Geltung der DSGVO ab dem 25. Mai 2018 nicht rechtzeitig die erforderlichen Änderungen im IT-System der Unternehmensgruppe eingeführt, um die fristgemäße Löschung personenbezogener Daten ehemaliger Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten. Betroffen waren sensible Unterlagen – darunter Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Personalausweisdokumente. Die Deutsche Wohnen legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Das Unternehmen verwies dabei unter anderem auf den Zielkonflikt mit steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten, da für einen Teil der Dokumente eine revisionssichere Aufbewahrung verlangt wird.