LG Mannheim bestellt gemeinsame Vertreterin für das Spruchverfahren
Das Mannheimer Landgericht hat eine gemeinsame Vertreterin im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Biermarke Sinner bestellt: Für die Minderheitsaktionäre, die keinen Überprüfungsantrag gestellt hatten, wurde die Münchner Rechtsanwältin Daniela Bergdolt ernannt. Antragsgegnerin ist die Pforzheimer Familiengesellschaft SBS.
Ende November hatte das Mannheimer Gericht bereits die mehr als 30 eingegangenen Spruchanträge zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (Az. 23 O 10/22 SpruchG).
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