Von Ullmann war zwischen 2006 und 2008 Aufsichtsratsvorsitzender der Bank und stellvertretender Vorsitzender des Aktionärsausschusses. In diesen Zeitraum fällt ein Immobiliengeschäft, an dem auch ehemalige Gesellschafter der Bank, unter anderem Matthias Graf von Krockow, der Bauunternehmer Josef Esch und seine Frau, Christopher von Oppenheim und die Mutter von Ullmanns beteiligt waren. Die Beteiligten planten laut Anklage zunächst, die Immobilie an die Bank zu vermieten – zu einer deutlich höheren Miete als marktüblich.
Im Zuge der Wirtschaftskrise und der Lehman Brothers-Pleite 2008 kam jedoch auch Sal. Oppenheim in finanzielle Schwierigkeiten, die Vermietung konnte deshalb nicht realisiert werden. Wie die Staatsanwaltschaft vortrug, kaufte die Bank ihren Gesellschaftern daraufhin die Immobilie größtenteils ab, ohne Verkehrsgutachten und zu deutlich überhöhtem Preis. 117 Millionen Euro soll die Bank gezahlt haben, wobei der eigentliche Wert nur bei 94 Millionen lag. Der Bank sei hierduch ein Vermögensnachteil entstanden, der auf 23 Millionen beziffert wird.
Diese Nachteile hätte von Ullmann den Aufsichtsgremien der Bank offenlegen müssen, so die Anklage. Schon 2015 waren die Gesellschafter der Oppenheim-Bank wegen Untreue verurteilt worden. Das besagte Immobiliengeschäft war bereits in diesem Verfahren Gegenstand der Vorwürfe.
Von Ullmann wollte sich zu Prozessbeginn nicht selbst äußern. Ullmanns Anwälte dagegen rügten die Zuständigkeit der Kammer: Das Kölner Landgericht habe die Geschäftsordnung geändert, als klar war, dass es einen weiteren Sal. Oppenheim-Prozess geben würde. So sei der 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Grobecker auch der Prozess gegen von Ullmann „zugeschanzt“ worden – aus Gründen der Prozessökonomie. Diese Umstrukturierung der Geschäftsordnung enthalte aber keine ausreichende Übergangsregelung und sei deshalb rechtswidrig. Über die Rüge will die Kammer in den nächsten Tagen entscheiden.
Die Verteidigung wies in einem zweiten Schritt die Verantwortung von Ullmanns für den Schaden der Bank zurück. Da die Bank als KGaA strukturiert war und nicht als klassische Aktiengesellschaft, sei auch die Organhaftung eine andere. So habe „von Ullmann keine rechtlich bindenden Einwirkungsmöglichkeiten und -pflichten gehabt, die den Schaden hätten abwenden können“. Es bestehe keine Kausalität zwischen dem Schaden und von Ullmanns Handeln, unabhängig davon, ob das Immobiliengeschäft möglicherweise rechtswidrig gewesen sei.
Vertreter Baron von Ullmann
Trüg Habetha (Freiburg): Dr. Gerson Trüg, Dr. Jörg Habetha
Staatsanwaltschaft Köln
Dr. René Seppi, Elmar Köstner
Landgericht Köln, 16. Große Strafkammer
Dr. Sabine Grobecker (Vorsitz)
Hintergrund: Trüg und Habetha haben sich Anfang dieses Jahres selbstständig gemacht, bis dahin waren sie bei der Freiburger Einheit Bender Harrer Krevet tätig. Beide haben schon bei der Strafrechtsboutique Prof. Dr. Ferdinand Gillmeister zusammen gearbeitet. Trüg ist immer wieder an der Seite prominenter Mandanten in Wirtschaftsstrafsachen zu sehen. Er gehört zum Verteidigerteam des wegen Cum-Ex-Geschäften unter Beschuss geratenen Steueranwaltes Dr. Hanno Berger, im Deutsche Bank-Prozess war er neben Eberhard Kempf und Dr. Hellen Schilling Verteidiger von Ex-Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann.
Aufseiten der Anklage sind diverse Staatsanwälte mit dem Fall befasst. Neben den Sitzungsvertretern Köstner und Seppi arbeiten auch Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich und die Staatsanwältinnen Carolin Breloer sowie Eva Trappe schon lange an dem Komplex. Eine Einstellung des Verfahrens von Ullmann haben sie im Vorfeld abgelehnt.