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Das aktuelle Urteil der Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin II untersagt es der Bundesnotarkammer (BNotK) und ihrem Präsidenten Dr. Markus Sikora, die Notariatssoftware Notarius „prominent und als besonders vertrauenswürdig“ herauszustellen, ohne die Lösungen der Konkurrenz zu erwähnen (Az. 61 O 292/26 eV). Anlass ist eine Pressemitteilung vom 11. September. Darin verkündete die Kammer ihre „strategische Beteiligung“ an der Potsdam Legal Tech GmbH. Die Kosten trägt die BNotK, den Streitwert setzte das Gericht auf 200.000 Euro fest.