Juve Plus Wettbewerbsrecht

Neutralitätsgebot: Härting stoppt Gleiss-Mandantin Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer darf die Notarsoftware ihrer neuen Mehrheitsbeteiligung nicht länger einseitig anpreisen. Das Landgericht Berlin II gab einer Allianz konkurrierender Softwarehäuser im Eilverfahren recht.

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Das aktuelle Urteil der Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin II untersagt es der Bundesnotarkammer (BNotK) und ihrem Präsidenten Dr. Markus Sikora, die Notariatssoftware Notarius „prominent und als besonders vertrauenswürdig“ herauszustellen, ohne die Lösungen der Konkurrenz zu erwähnen (Az. 61 O 292/26 eV). Anlass ist eine Pressemitteilung vom 11. September. Darin verkündete die Kammer ihre „strategische Beteiligung“ an der Potsdam Legal Tech GmbH. Die Kosten trägt die BNotK, den Streitwert setzte das Gericht auf 200.000 Euro fest.

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