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Fünf Jahre nach Eingang der Klage hat ein Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) entschieden. Die irische Mainstream Renewable Power und drei deutsche Tochtergesellschaften – Horizont I, II und III – hatten Deutschland auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags (ECT) in Anspruch genommen, weil die Bundesregierung den regulatorischen Rahmen für Offshore-Windenergie nachträglich verändert hatte. Es ging dem Vernehmen nach um Forderungen im dreistelligen Millionenbereich. Am Ende muss Berlin keinen Cent Schadensersatz zahlen.