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Nordkurier-Verträge benachteiligen freie Journalisten

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Die Zeitung 'Nordkurier' beziehungsweise deren Servicegesellschaft Nordost-Mediahouse darf einen Teil ihrer neu gestalteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr benutzen. Das Landgericht Rostock erklärte einige dieser Bestimmungen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens für unwirksam, weil diese nicht mit dem Urheberrecht übereinstimmten und eine unangemessene Benachteiligung freier Journalisten darstellten.

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Verfügungskläger war der Deutsche Journalistenverband (DJV), der als Unternehmerverband der freien Journalisten fungierte. Die neuen AGBs sahen unter anderem vor, dass freie Journalisten dem Verlag sämtliche Nutzungsrechte an ihren Werken gegen eine Einmalvergütung pauschal abtreten, nur die gedruckten Zeilen bezahlt werden und die Freien alleine die Verantwortung übernehmen, wenn Dritte gegen ihre Artikel klagen.

Diese sogenannten „Total-Buy-out-Verträge“ von Verlagen, mit denen diese versuchen, weitgehende Nutzungsrechte durch AGBs zu erlangen, beschäftigen die Gerichte seit einiger Zeit vermehrt. Die Verbände gehen davon aus, dass letztlich der Bundesgerichtshof über die strittigen Rechtsfragen entscheiden wird.

Berater Deutscher Journalistenverband

Preu Bohlig & Partner (Berlin): Prof. Dr. Christian Donle

Berater Nordost-Mediahouse

Dr. Weberling (Berlin): Prof. Dr. Johannes Weberling

Landgericht Rostock, 3. Zivilkammer

Jens Albert (Vorsitzender Richter)

Preu-Bohlig-Partner Donle vertritt in den Fällen der Total-Buy-out-Verträge neben dem DJV auch die Gewerkschaft Ver.di. So geht er etwa zurzeit für beide gegen den Bauer-Verlag vor dem Landgericht Hamburg vor. Vor dem Landgericht Berlin vertrat Donle den DJV bereits gegen die Axel Springer AG in einem ähnlich gelagerten Fall wegen neuer AGBs zum Nachteil freier Mitarbeiter.

Die Kanzlei Dr. Weberling vertritt in dem Rechtsstreit den gesamten Kurierverlag, dem unter anderem auch der Nordkurier angehört.

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