Parallelimporteure wie Abacus und Kohlpharma leben davon, dass es innerhalb der EU für ein und dasselbe Medikament oft signifikante Preisunterschiede gibt. Sie kaufen Arzneien in einem Land auf, um sie in einem anderen auf dessen Preisniveau wieder zu verkaufen. Als Beispiel gibt Abacus auf seiner Homepage für ein nicht genanntes Medikament den Preis in Litauen mit 46,31 Euro an. Dem stehe auf dem deutschen Markt mehr als das Dreifache gegenüber, so Abacus, nämlich 151,78 Euro.
Dieses Geschäftsmodell ist auch aus Sicht der herstellenden Pharmakonzerne unstrittig. Sie monieren allerdings, wie die Parallelimporteure mit den Arzneien im Vorfeld des Wiederverkaufs umgehen. Vor allem das Herausnehmen aus der Originalverpackung samt Neuverpackung ist ihnen ein Dorn im Auge. Sie verlangen, dass die Parallelimporteure die Originalpackung mit Aufklebern an den neuen Markt anpassen. Für die Parallelimporteure wäre dieses sogenannte Relabelling deutlich teurer als das sogenannte Reboxing.
Markenrecht hilft Herstellern
Die Praxis des Reboxing, die den Parallelimporteuren vor allem Geld spart, haben Novartis und auch Bayer beim Landgericht Hamburg angegriffen. Das Landgericht hatte die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Reboxing dem EuGH vorgelegt. Der stellte sich auf die Seite der Hersteller. Er sieht mit dem Reboxing die Markenrechte der Hersteller verletzt. Das Aufbringen einer Marke sei nur der Markeninhaberin erlaubt, abgesehen von Ausnahmefällen. Sich Kostenvorteile zu sichern, rechtfertige die Praxis nicht.
Schutz vor Fälschungen
Ausschlaggebend für die Klagen und die Vorlage war insbesondere auch die Arzneimittelfälschungsrichtlinie der EU. Diese schreibt seit Februar 2019 einen Manipulationsschutz vor, in der Regel ein mit einem Code versehenes Siegel auf der Verpackung. Parallelimporteure argumentierten gegenüber den Herstellern, dass ein Reboxing deswegen unumgänglich sei, ansonsten bleibe die Beschädigung des Siegels beim Öffnen ja sichtbar. Diese Sichtweise machten sich sogar einzelne Mitgliedsstaaten zu eigen und schrieben das Umverpacken gesetzlich vor. Auch die Europäische Kommission hielt das Reboxing vor dem Hintergrund des Manipulationsschutzes für sinnvoll.
Vertreter Novartis
Inhouse Recht: Dr. David Degen (IP-Counsel)
King & Spalding (Frankfurt): Ulf Grundmann (Federführung), Elisabeth Kohoutek (beide Pharma- und Medizinprodukterecht)
Vertreter Abacus
Hees (Hamburg): Dr. Stephan Hees (Pharma- und Medizinprodukterecht)
Vertreter Bayer
Clifford Chance (Düsseldorf): Dr. Ulrich Reese (Federführung); Associate: Caroline Giesen (beide Pharma- und Medizinprodukterecht)
Vertreter Kohlpharma
Taylor Wessing (München): Dr. Daniel Tietjen (Federführung); of Counsel: Wolfgang Rehmann (beide Pharma- und Medizinprodukterecht)
Europäischer Gerichtshof, 5. Kammer
Eugene Regan (Kammerpräsident), Dimitrios Gratsias, Dr. Marko Ilešič (Berichterstatter), Dr. Irmantas Jarukaitis, Dr. Zoltán Csehi
Generalanwalt
Prof. Dr. Maciej Szpunar
Hintergrund: Partner Grundmann und Counsel Kohoutek bilden die kleine Pharmapraxis der deutschen Niederlassung von King & Spalding, die eng mit ihren internationalen Kollegen zusammenarbeitet, etwa aus Brüssel. Novartis ist eine langjährige Mandatin des Prozessexperten Grundmann.
Hees hat sich bereits Mitte der 90er-Jahre auf Mandate aus dem Arzneimittel-Parallelhandel spezialisiert. Er wurde von Abacus mit deren Eintritt in den deutschen Markt vielfach mandatiert.
Die Gesundheitsrechtspraxis von Clifford Chance berät Bayer und andere Top-Player seit vielen Jahren. Taylor Wessing stand hier dem Import-Marktführer Kohlpharma zur Seite, war aber auch schon von Bayer mandatiert.