Tchibo hatte dem Discounter vorgeworfen, Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo seit Ende 2023 phasenweise unter den Herstellungskosten verkauft zu haben – nach Angaben des Kaffeerösters mit Verlusten von zwei Euro pro Kilo und mehr. Der Hamburger Konzern sah darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und wollte Aldi Süd diese Praxis untersagen lassen. Die aggressive Preispolitik schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern, argumentierte Tchibo. Der 6. Kartellsenat teilte diese Einschätzung nun jedoch ebenfalls nicht, ließ aber eine Revision zu. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Das Gericht sah eine überlegene Marktmacht des Discounters und deren gezielten Einsatz zulasten der Wettbewerberin nicht als erwiesen an. Entscheidend sei in diesem Fall, dass ein Verkauf unter dem Einkaufspreis verboten sei, aber ein Verkauf unter Herstellungskosten nicht, und das habe Aldi getan, sagte Gerichtssprecherin Christina Klein Reesink Medienberichten zufolge. Die Vertreter von Tchibo hatten für eine analoge Anwendung der kartellrechtlichen Verbotsnorm eines Warenverkaufs unter Einkaufspreis plädiert.
Aldi-Tochter produziert Kaffee selbst
Produziert wird der Aldi-Kaffee von der Discounter-Tochter New Coffee. Schon das Landgericht hatte in seinem Urteil ein „Störgefühl“ hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von Verkäufen unter Einkaufspreis und unter Herstellungskosten festgestellt, sah aber keine rechtliche Handhabe.
Die Marktsituation für Kaffeehändler und -röster gilt derzeit als schwierig, weil die Rohkaffeepreise stark gestiegen sind, vor allem infolge schlechter Ernten. Auch Tchibo hat deshalb seine Preise erhöht, für die dritte Februarwoche ist der nächste Aufschlag angekündigt, ein Jahr nach der letzten Erhöhung. Bohnenkaffee war im Dezember 2025 im Schnitt knapp 55 Prozent teurer als 2020, so das Statistische Bundesamt. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat lag der Preis mehr als 21 Prozent höher.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Tchibo
Hogan Lovells (Hamburg): Dr. Marc Schweda (Kartellrecht), Dr. Morten Petersenn (IP; beide Federführung), Dr. Jan-Christoph Rudowicz (Kartellrecht; Frankfurt); Associates: Nikita Ivlev (Kartellrecht), Dr. Victoria Voges (IP)
Vertreter Aldi Süd
Schmidt von der Osten & Huber (Essen): Dr. Notker Lützenrath (Federführung); Associate: Dr. Andreas Starcke (beide IP)
Oberlandesgericht München, 6. Kartellsenat
Prof. Dr. Ulrich Eggert (Vorsitzender Richter), Stefan Rubel, Dr. Heike Kühneweg
Hintergrund: Hogan Lovells begleitet Tchibo in Sachen IP und Wettbewerbsrecht seit Jahren. Bereits 2014 vertrat Partner Petersenn den Konzern in einem damals noch als ‚Geschmacksmusterverfahren‘ bezeichneten Designstreit gegen Tupperware. Er war im aktuellen Verfahren gemeinsam mit Kartellrechtler Schweda im Lead.
Schmidt von der Osten & Huber ist Stammberaterin des Aldi-Konzerns und steht ihm seit den 1950er-Jahren zur Seite. Im Lead war der erfahrene Prozessführer Lützenrath, dem Vernehmen nach unter maßgeblicher Beteiligung von Associate Starcke.