Die Wurzel des Verfahrens sind Preisabsprachen von Rolltreppen- und Aufzugherstellern. 2007 hatte die EU-Kommission 992 Millionen Euro an Kartellbußgeldern gegen Thyssenkrupp, Otis, Kone, Schindler und die nur in den Niederlanden beteiligte Mitsubishi erlassen – die bis dahin höchste Kartellstrafe auf europäischer Ebene.
Auf Thyssenkrupp entfiel damals mit 480 Millionen Euro der Löwenanteil. 2011 reduzierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diesen Betrag auf 320 Millionen Euro. Das Unternehmen war zunächst als Wiederholungstäter eingestuft worden. Das hielt der Überprüfung vor dem EuGH jedoch nicht stand. Auch Otis, Kone und Schindler hatten gegen ihre Bußgelder geklagt, allerdings ohne Erfolg.
Der Beginn des Kartells wurde für Deutschland auf 1998 festgesetzt. In den beiden Berliner Verfahren sind Ansprüche von insgesamt sieben namhaften Baudienstleistern (Az. 96b O 1/23 Kart) sowie 16 Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Städten (Az. 96b O 2/23 Kart) gebündelt. Andere Beteiligte in dem Komplex haben sich bereits verglichen.
Die zentrale Frage auch in diesen Streitfällen war die Festsetzung der Schadenshöhe. Das Landgericht Berlin nahm dem Vernehmen nach Bezug auf ein von der Klägerseite eingereichtes Gutachten, das zu Beginn des Verfahrens von den Hohenheimer Wissenschaftlern Dr. Gerhard Wagenhals und Dr. Ulrich Scheurle erstellt worden war. Zu der jetzt festgesetzten Schadenssumme addieren sich die seit 1998 aufgelaufenen Zinsen, die für einen erheblichen Aufschlag sorgen dürften.
Die Berliner Urteile sind nicht rechtskräftig.
Vertreter Klägerinnen
Oppenländer (Stuttgart): Dr. Florian Schmidt-Volkmar, Prof. Dr. Albrecht Bach (beide Kartellrecht)
Vertreter TK Elevator, TK Fahrtreppen
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Dr. Martin Klusmann; Sebastian Burow (beide Federführung; beide Kartellrecht)
Vertreter Kone
Clifford Chance (Düsseldorf): Marc Besen (Kartellrecht); Dr. Michael Kremer (Houston; Litigation; beide Federführung), Irina Kaul, Linda Strombacha (beide Litigation)
Vertreter Otis
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Julian Sanner (Federführung; Kartellrecht); Rüdiger Harms (Litigaton), Prof. Dr. Dirk Schroeder (Kartellrecht); Associate: Nils Andräs (Litigation)
Vertreter Schindler (Streitverkündete)
Gleiss Lutz (Frankfurt): Dr. Wolfgang Bosch (Federführung), Dr. Birgit Colbus (beide Kartellrecht)
Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen 96b: Dr. Peter Korth (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt.
Auf die Dauer des jetzigen Verfahrens hatten neben der stets aufwändigen und methodisch umstrittenen Schadensermittlung mehrere Richterwechsel und Befangenheitsanträge wesentlichen Einfluss. Richter Korth ist erst seit Jahresbeginn Vorsitzender der Kammer.
Alle Beteiligten sind seit vielen Jahren mandatiert. Oppenländer gehört zu den Pionierinnen auf dem Gebiet der Kartellschadensersatzstreitigkeiten. Erst im Frühjahr hat sie in einem anderen langwierigen Komplex erstmals ein Urteil erstritten, in dem ein Gericht den Klägern eine konkrete Summe an Kartellschadensersatz zugesprochen hat: im Schienenkartell. Dieses Urteil kam ebenfalls vom Landgericht Berlin, 61. Zivilkammer, ebenfalls unter dem Vorsitz von Korth. Bei Oppenländer standen im Schienenfall federführend die Partner Dr. Christoph Wolf und Dr. Matthias Lorenz an der Seite der Berliner Verkehrsbetriebe, nachdem auch hier ursprünglich Bach das Mandat geführt hatte.
Freshfields-Partner Klusmann war für Thyssenkrupp bereits 2011 vor dem EuGH involviert, ebenso Gleiss Lutz-Partner Bosch und Counsel Colbus für die Streitverkündete Schindler. Neben Klusmann ist dem Vernehmen nach nun Counsel Burow in der Federführung.
Bei Clifford Chance wirkt neben Besen, dem langjährigen Kopf der deutschen und jetzigem Co-Chair der globalen Kartellrechts-Praxis, der Prozessexperte Kremer.
Sanner, Federführender bei Cleary Gottlieb, startete dort 2014 als Associate und trat 2022 in die Partnerschaft ein.