Verfahren

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Die Denic eG muss die Domain 'vw.de' der Volkswagen AG registrieren. Dies hat das OLG Frankfurt Mitte August in einem Urteil entschieden. Die Besonderheit des Urteils liegt darin, dass die Denic bisher keine Domains mit zwei Buchstaben zugelassen hatte. Die Denic ist die zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top-Level-Domain '.de'. Volkswagen sah sich dadurch gegenüber ihren Wettbewerbern im Nachteil, die jeweils ihre Marken als Domain führen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, denn gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Denic Beschwerde eingelegt.

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Die in Dubai ansässige Al Gafia Trading Company muss Ansprüche in Millionenhöhe an die Lanxess Deutschland GmbH zahlen. Der Leverkusener Spezialchemiekonzern gewann eine entsprechende Schiedsklage gegen ihren ehemaligen arabischen Vertriebspartner. Ursprünglich war der Liefervertrag zwischen der Bayer AG und Al Gafia im Jahr 2000 geschlossen worden. Al Gafia zählt in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu den größten Importeuren von Konstruktionsmaterialien und insbesondere von Bauchemikalien. Als der Bayer-Konzern zum Jahresbeginn 2005 einen Großteil seiner Chemie- und Kunststoffaktivitäten ausgliederte und daraus Lanxess entstand, ging auch der Vertrag auf das neu gegründete Unternehmen über

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Der Weltverband der musikalischen Verwertungsgesellschaften CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers) und die Gema als eine von 24 europäischen Verwertungsgesellschaften müssen Wettbewerbsverstöße abstellen, damit Künstler ihre Verwertungsgesellschaft in Zukunft frei wählen können.Dazu soll unter anderem die Gema ihre Vereinbarungen und Praktiken entsprechend ändern, unter anderem ihre Gebietsbeschränkungen aufheben. Die Gema muss aber keine Geldbuße zahlen. Dies entschied die EU-Kommission in Brüssel Mitte Juli. Die Kommission hatte eine Untersuchung eingeleitet, nachdem die Sendeanstalt RTL und der britische Online-Anbieter Music Choice Beschwerde eingelegt hatten.

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Für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG gilt rückwirkend zum Januar wieder der entsprechende Manteltarifvertrag. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Geklagt hatte die Unabhängige Flugbegleiterorganisation (UFO) gegen den Arbeitgeberverband Hamburg (AVH), der die Lufthansa vertritt. Die UFO war der Ansicht, dass die im Mai 2005 mit dem AVH geschlossene Tarifvereinbarung 'Konzertierte Aktion Kabine', die Maßnahmen zur Kostensenkung wie mehr Flugstunden und weniger Urlaub umfassten, bis Ende Dezember befristet sei.

  Juve Plus Keiner knackt den Jackpot

Wie nach einem Sechser im Lotto fühlt sich keiner, als Gewinner sehen sich aber alle Beteiligten. Dennoch sind die Fronten im Poker um den Lottovertrieb auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs verhärtet. Kein Wunder, es steht viel auf dem Spiel. Entsprechend vehement vertreten die Anwälte die konträren Positionen, allen voran die interdisziplinär aufgestellte Gruppe Glücksspielrecht von Redeker Sellner Dahs & Widmaier sowie auf der Gegenseite die Kartellrechtsspezialisten von Haver & Mailänder.

  Juve Plus Prozessauftakt

Der ehemalige Siemens-Zentralvorstand Prof. Johannes Feldmayer hat zugegeben, die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) mit Millionenzahlungen heimlich unterstützt zu haben. Dies räumte Feldmayer gestern zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg/Fürth ein, wo er sich wegen Untreue, Betrugs und Steuerhinterziehung verantworten muss. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt Wilhelm Schelsky. Dem früheren AUB-Vorsitzenden wird Beihilfe zu Untreue und Steuerhinterziehung sowie Betrug vorgeworfen.

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Der Squeeze-out-Beschluss der HVB-Hauptversammlung von Ende Juni 2007 ist wirksam. Das entschied das Landgericht München I. Das Gericht wies Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von 125 Kleinaktionären als unbegründet ab. Unicredito hatte als Hauptaktionär der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank die Übertragung ihrer Aktien gegen eine Barabfindung von 38,26 Euro pro Aktie verlangt. Auf der HVB-Hauptversammlung war mit den Stimmen des Hauptaktionärs ein entsprechender Beschluss gefasst worden.

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Öffentliche Auftraggeber dürfen ihre Tochterunternehmen nicht mehr direkt beauftragen, wenn es sich dabei um eine Aktiengesellschaft handelt.Dies entschied überraschend der BGH. In dem eigentlich vorausgegangenen Rechtsstreit vor dem LG und dem OLG Köln hatte die Provincial Rheinland den Wettbewerber GVV Kommunalversicherung verklagt, weil diese Versicherungsverträge mit öffentlichen Auftraggebern ohne vorherige Ausschreibung abgeschlossen hatte.

  Juve Plus Arzneimittel-Rabattschlacht geht weiter

Innerhalb der deutschen Pharmaindustrie spitzt sich der Kampf um Rabattverträge mit Krankenkassen zu. Nachdem bereits verschiedene deutsche Generikahersteller solche Verträge angefochten hatten, gehen nun auch Originalhersteller gegen die Vergabe von Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel durch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) vor.Im konkreten Fall wehrt sich der US-Biotechkonzern Amgen gegen den Abschluss von zwei Verträgen zwischen Roche und der AOK Baden-Württemberg für Epo-Produkte zur Behandlung von Nierenkrankheiten. Amgen wirft der AOK vor, sie hätte die Rabattverträge europaweit ausschreiben müssen, unabhängig davon, ob die betroffenen Präparate patentgeschützt sind oder nicht.

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Zwei Jahr nach der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland wurden auch die europäischen Gemeinschaftsmarken der Fifa gelöscht. Die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante gab damit dem Löschungsantrag von Ferrero nach.