Verfahren

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Die Stadt Gießen muss den Betrieb ihrer Stadtbuslinien neu ausschreiben, die Stadtwerke SWG dürfen jedoch bis zum Jahresende vorläufig den Busverkehr weiter betreiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen Anfang Mai.Damit hat die Verkehrsgesellschaft Mittelhessen (VM), eine Abellio-Tochter, einen Teilsieg errungen. Zum Hintergrund: Die VM hatte die SWG zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, wonach die SWG sofort die Verkehrsleistungen in Gießen unterlassen sollte, außer es gebe eine Ausschreibung. Die Busse hätten dann bis zur Entscheidung eines Vergabeverfahrens still gestanden. Die VM vertritt die Ansicht, dass den Stadtwerken unrechtmäßig ein eigenwirtschaftlicher Betrieb genehmigt wurde, bei dem eine europaweite Ausschreibung vorher nicht erforderlich sei. Dies sei nur bei Unternehmen möglich, die allein im ÖPNV tätig sind, nicht aber auch in anderen Sparten wie Gas, Wasser und Strom, so die VM.

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Import und Vertrieb patchbarer Receiver, mit denen illegal das Angebot des Pay-TV-Senders Premiere empfangen werden kann, ist verboten. Der Münchner Bezahlfernsehsender erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Receiver-Importeur Zehnder.Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Richter wiesen den Importeur zudem an, über die Herkunft und den Vertriebsweg der patchbaren Receiver und deren Betriebssoftware Auskunft zu geben. Nach Angaben von Premiere sind seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 so genannte patchbare Free-to-air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland gekommen.

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Die Beschlüsse der Hauptversammlung (HV) des Fotodienstleisters CeWe Color vom April letzten Jahres sind rechtens. Dies entschied das Oberlandesgericht Hannover Mitte April, indem es die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen der Enzo Holding GmbH abwies.Enzo und der US-Hedgefond Marcap Overseas Master Fund wollten auf dem Rechtsweg überprüfen lassen, ob die Abstimmung auf der HV des Oldenburger Mittelständlers ordnungsgemäß verlaufen war. Sie waren der Ansicht, dass es bei der Auszählung der Stimmen Unregelmäßgikeiten gegeben habe. Marcap hatte allerdings die Klage vor einigen Wochen zurück genommen.

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Gasversorger dürfen Preisänderungen bei ihren Lieferanten nicht ohne weiteres an ihre Kunden weiterreichen. Das entschied der Kartellsenat des BGH Ende April.Zum Hintergrund: Der Gasversorger Enso, früher Sachsen Ost, hatte in seinen Verträgen eine Klausel, wonach er die jeweiligen Preise ändern durfte, wenn seine Lieferanten dies taten. Zwischen Juni 2005 und April 2006 erhöhte der Versorger die Preise vier Mal. 160 Kunden gingen dagegen gerichtlich vor. Vor dem LG Dresden hatten sie Erfolg, das OLG Dresden wies die Berufung des Versorgers zurück. Nun scheiterte er auch mit der Revision.

  Juve Plus Eine verfahrene Statistik

Statistisch ist es ein Verfahren. Tatsächlich sprengt die Masse der Prozesse, die auf die Übernahme der HVB durch Unicredit folgen, inzwischen jeden Rahmen: So sind es allein 126 Kläger, denen sich die HVB in dem Freigabeverfahren wegen des beschlossenen Squeeze-out gegenübersieht. Ein Verfahren, in dem Ende April die Banken einen Etappensieg vor dem Landgericht München errungen haben. Nachdem die italienische Großbank Unicredit die HVB im Jahr 2005 mehrheitlich übernommen hatte, hält sie nun 95 Prozent an dem Bankhaus. Sie forderte die Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre von der HVB wie beschlossen auf der Hauptversammlung (HV) im Juni 2007. In weiteren Verfahren klagen dagegen über 120 Anleger mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.

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Auch staatliche Stellen können einen presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung haben. Der Bundesgerichtshof hat Ende April zwei dahingehende Urteile des LG und OLG Hamburg bestätigt. Geklagt hatte das Bundesinnenministerium gegen einen Bericht des 'Focus'. Darin war beschrieben worden, das Bundeskriminalamt (BKA) habe bei der Suche nach einer undichten Stelle im Behördenapparat streng geheime Dossiers manipuliert.

  Juve Plus Olanzapin-Patentstreit

Ein solches Urteil gab es bislang in der deutschen Patentrechtssprechung noch nicht: Ein ordentliches Gericht hält ein Urteil des Bundespatentgerichts für falsch und erlässt eine einstweilige Verfügung aus einem erstinstanzlich widerrufenem Patent. Stada darf sein generisches Produkt Olanzapin Stada in Deutschland nicht weiter vertreiben.

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Bei einem gesellschaftsrechtlichen Erlöschen des Arbeitgebers hat ein Widerspruch des Arbeitnehmers keine Rechtsfolgen. Auch im Falle eines geäußerten Widerspruchs besteht das Arbeitsverhältnis mit der übernehmenden Gesellschaft fort. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der als Abteilungsleiter ursprünglich bei KarstadtQuelle beschäftigt war. Zum Hintergrund: Das Unternehmen hatte vor einigen Jahren 75 Warenhäuser auf eine GmbH & Co. KG ausgegliedert und an ein britisches Konsortium aus Dawnay Day Principle und Hilco veräußert. Als einer der beiden Gesellschafter aus dem Konsortium ausschied, wuchsen dessen Gesellschafteranteile auf die GmbH an, die Co. KG war nicht mehr existent.

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Der Spediteur Thomas Betz ist im März wegen Sozialversicherungsbetrug und Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie einer Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro verurteilt worden.

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Der Bezirk Oberbayern muss der Baywobau keinen Schadenersatz dafür zahlen, dass er das Unternehmen in dem Bieterverfahren um das Grundstück, auf dem sich heute in München das Palais Parzifal befindet, ausschloss. Das entschied Ende Februar der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bezirk hatte das Grundstück im April 2003 zu einem Einstiegspreis von 8,9 Millionen Euro angeboten. Baywobau bot 8,2 Millionen Euro und wurde deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Laufe der Verhandlungen entdeckte der TÜV auf dem Grundstück Altlasten, so dass ein anderer Investor letztlich den Zuschlag für einen Preis erhielt, der noch unter dem Gebot von Baywobau lag.

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Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht und müssen europaweit ausgeschrieben werden. Das entschied die Vergabekammer Leipzig im Nachprüfungsverfahren "Rettungszweckverband Westsachsen".Zum Hintergrund: Der Freistaat Sachsen hatte, unter anderem aufgrund einer Rüge der EU-Kommission, sein Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz geändert. Ab 2009 sind die Kommunen alleinige Träger des Rettungsdienstes und müssen die Leistungen, die in diesem Bereich von Dritten erbracht werden, durch öffentlich-rechtliche Verträge organisieren.