Verfahren

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Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Tabakwerberichtlinie, die Werbung in Presse, Rundfunk und Internet verbietet, abgewiesen. Die deutsche Regierung hatte sich gegen die Umsetzung der Richtlinie gewehrt, da die EU damit ihrer Meinung nach ihre gesetzgeberischen Kompetenzen überschritten hatte. Es handele sich um Regelungen zum Gesundheitsschutz, zu dem die Gesetzgebungskompetenz bei den jeweiligen Nationalstaaten liege. Dieser Ansicht haben sich die obersten EU-Richter in der nun erfolgten Entscheidung nicht angeschlossen. Sie entschieden, dass das Europäische Parlament ein solches Verbot erlassen dürfe, da die Richtlinie für einen freien Warenverkehr zwischen den EU-Staaten sorge, der nicht durch unterschiedliche nationale Werberegeln behindert werden dürfe. Auch eine Beeinträchtigung der journalistischen Meinungsfreiheit konnte das Gericht nicht erkennen.

  Juve Plus Präzedenzfall Zementkartell

Die Anwälte, die Unternehmen und auch die Richter der Kartellkammer des Landgerichts Düsseldorf waren sich der wegweisenden Bedeutung des Falls bewusst. Hoch konzentrierte Argumentation, wenig Polemik, ein perfekt vorbereiteter Vorsitzender – das waren die Zutaten für eine spannende Verhandlung. Die Vorgeschichte: 2003 hatte das Bundeskartellamt hohe Bußgelder gegen die Unternehmen verhängt. Ein Kartellmitglied - Readymix, heute Cemex - hatte zuvor als Kronzeuge eingeräumt, verbotene Preisabsprachen mit anderen Zementfirmen getroffen zu haben. Doch mit der jetzigen Klage verlangen gerade nicht Bauunternehmen und andere Abnehmer Schadensersatz wegen jahrelang zu teuer bezahlter Zementlieferungen. Klägerin ist vielmehr die CDC oder auch Cartel Damage Claims AG, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Brüssel. Deren Initiator und Verwaltungsrat ist ein deutscher Kartellanwalt: Dr. Ulrich Classen aus Kaiserslautern.

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Die Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG und die United Soft Media Verlag GmbH dürfen vier Hörspiel-Folgen von "Die drei ??? Kids" nicht veröffentlichen. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einer einstweiligen Verfügung angeordnet. Hintergrund ist ein Streit zwischen den beiden Unternehmen und dem Hörspiellabel Europa der Sony BMG, Music Entertainment Germany GmbH um die Lizenzrechte an der bekannten Kinderbuch- und Hörspielserie "Die drei ???". Sony BMG und ihre Rechtsvorgängerinnen produzieren seit über 25 Jahren die ???-Hörspiele, basierend auf den Büchern der Reihe "Die drei ???", die seit fast 40 Jahren im Franckh-Kosmos Verlag erscheinen. Diese Bücher gehen auf die zehnbändige Serie "The Three Investigators" des US-amerikanischen Schriftstellers Robert Arthur zurück.

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Die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (FAZ) darf Bettina Röhl, die Publizistin und Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof, als 'Terroristentochter' bezeichnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im September 2003 berichtete die FAZ.net in einem Artikel darüber, dass Röhl vor einigen Jahren die Rolle des Ex-Außenministers Joschka Fischer im Rahmen der Unruhen in Frankfurt enthüllt habe. In dem Zusammenhang bezeichnete der Autor Röhl als Terroristentochter. Dagegen klagte Röhl zuerst vor dem Landgericht München, wo sie im Juni 2004 unterlag.

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Die Deutsche Bahn muss den Lehrter Bahnhof entsprechend den Architektenplänen des Büros gmp umbauen. Dies entschied das Berliner Landgericht.Die beiden Architekten Prof. Dr. Meinhard von Gerkan und Jürgen Hillmer, beide Partner bei gmp, hatten wegen Verletzung des Urheberrechts (Verstoß gegen das so genannte Entstellungsverbot) geklagt.

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Die schon im Juli 2004 erfolgte Übernahme des TV-Sendezentrums Astra Platform Services (APS) durch den Satellitenbetreiber SES Astra ist rechtmäßig. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.Das Bundeskartellamt hatte vor zwei Jahren die Übernahme des Sendezentrums genehmigt, das damals noch DPC heiß. Daraufhin hatte Wettbewerber Eutelsat Beschwerde erhoben. Die Düsseldorfer Richter bestätigten nun im Wesentlichen die Entscheidung des Kartellamts.

  Juve Plus Kartellbußgeld gegen Siemens

Einen Tag vor der heutigen Siemens-Hauptversammlung hat die EU-Kommission ein Rekordbußgeld gegen den Münchner Konzern verhängt. Der Vorwurf: Siemens soll an einem europaweiten Kartell auf dem Gebiet des Handels mit gasisolierten Schaltanlagen beteiligt gewesen sein. Dieser Mechanismus wird unter anderem in Umspannwerken zu Kühlungszwecken verwendet. Das Bußgeld ist mit 418 Millionen Euro die zweithöchste jemals verhängte Strafe.

  Juve Plus Anwälte im Minenfeld

Media Markt kennt jeder. Die kleinen Konkurrenten der Kette im Internet kennen wenige. Ihre Chancen, dies durch künftiges Wachstum zu ändern, sind recht gering. Zumindest in den Augen der Online-Händler, die sich durch eine seit Monaten rollende Abmahnwelle des Media Marktes existenziell bedroht fühlen. „Media Markt fängt mit der Marktbereinigung an und bedient sich dazu des Wettbewerbsrechts“, so die Meinung Dr. Thomas Schultes, Anwalt eines Berliner Online-Händlers. Das Feindbild der Händler ist auch Nicht-Betroffenen aus der Werbung bestens vertraut: Denn Joachim Steinhöfel, der Anwalt der Media Markt-Filialen, ist zugleich Werbe-Modell.

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Die norwegische HTS A/S und die niederländische Dorel Inc. haben ihren Patentstreit um Autokindersitze beigelegt und sich verglichen. Der Einigung waren gerichtliche Auseinandersetzungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien vorausgegangen. In Deutschland hatte HTS gegen die Niederländer geklagt, weil deren Produkt "Maxi-Cosi Tobi" ein europäisches Patent des HTS-Kindersitzes BeSafe verletze. Dieser Argumentation war das Landgericht Hamburg gefolgt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des „Maxi-Cosi Tobi“. Ein Verletzungshauptsacheverfahren hatte HTS vor dem LG Düsseldorf angestrengt.

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Der C.H. Beck Verlag muss eine Anzeige für das gemeinsame Online-Fortbildungsangebot von Wolters Kluwer und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in der 'Neuen Juristischen Wochenschrift' (NJW) veröffentlichen. Das entschied das Landgericht München. Die Wolters Kluwer-Verlage Carl Heymanns, Luchterhand und Werner hatten zusammen mit der BRAK ein Online-Fortbildungsprogramm entwickelt, das die Partner in der NJW bewerben wollten. Trotz eines bestehenden Rahmenvertrags mit Wolters Kluwer ließ Beck als Herausgeber der NJW mitteilen, dass die Anzeige nicht im gewünschten Heft erscheinen werde.

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Mehrere Piloten haben Klage gegen die Lufthansa eingereicht. Sie wollen erreichen, dass sie nicht mit der Vollendung des 60. Lebensjahres aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden müssen. Sie berufen sich auf das im August in Kraft getretene Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Das Ausscheiden der Piloten im Alter von 60 Jahren ist in einem Tarifvertrag geregelt, den die Lufthansa über die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg mit der Pilotenvereinigung Cockpit abgeschlossen hatte. Die Piloten sind der Ansicht, die Regelung des Manteltarifvertrages stelle eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar und sei unwirksam.