Verfahren

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Die E.on-Tochter Braunschweigische Kohlen-Bergwerke AG (BKB) hat von der Stadt Braunschweig jahrelang ein zu hohes Müllverbrennungsentgelt verlangt. Dies hat Ende August das Landgericht Braunschweig festgestellt. Die Richter reduzierten den Zahlungsanspruch des Energieunternehmens daher deutlich. Der langfristige Müllverbrennungsvertrag habe gegen das öffentliche Preisrecht verstoßen, so das Gericht. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der 1995 geschlossene Vertrag ohne europaweite Ausschreibung erfolgt war. Die EU-Komission hatte deswegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH verklagt und zwischenzeitlich ein Zwangsgeld angedroht. Der Vertrag wurde nun aber einvernehmlich aufgehoben und der Auftrag wird neu ausgeschrieben, um einen EU-rechtmäßigen Zustand herzustellen und das Bußgeld abzuwenden. Solange darf die BKB von der Stadt nur noch ein Entgelt in Höhe ihres Selbstkostenpreises verlangen. Die Stadt Braunschweig kündigte Ende September an, die von den Bürgern zuviel erhobenen Müllgebühren in Höhe von insgesamt 20,5 Millionen Euro an diese zurückzuzahlen. 40.000 Einwohner sind davon betroffen. Die Stadt hatte den Betrag in den vergangenen Jahren auf einem Sonderkonto angesammelt. Verfahren vor dem LG Braunschweig (Öffentliches Preisrecht)

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Gegen sieben öffentlich-rechtliche Industrieversicherer und Vorstandsmitglieder hat das Bundeskartellamt Bußgelder verhängt. Die Behörde warf den Versicherern vor, verbotene Absprachen zur Prämien- und Vertragsgestaltung getroffen zu haben. Insgesamt 20 Millionen Euro sollen die Unternehmen zahlen. Betroffen sind die Versicherungskammer Bayern, die SV Sparkassen-Versicherung Gebäudeversicherung AG, die Provinzial Rheinland Versicherung, Westfälische Provinzial Versicherung AG, die VGH Landwirtschaftliche Brandkasse Hannover und die Provinzial Nord Brandkasse AG. Die Unternehmen haben gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt oder angekündigt, dies zu tun. Vertreter Versicherungskammer Bayern

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Das Bußgeld der EU-Kommission gegen DaimlerChrysler wegen wettbewerbswidriger Vertriebsvereinbarungen ist vom Europäischen Gericht Erster Instanz deutlich herabgesetzt worden. Anders als die EU-Kommission stuften die Richter das Mercedes-Benz-Händlernetz in Deutschland, Belgien und Spanien als nicht-selbständige Vertriebsorganisation ein. Statt der verhängten 71 Millionen Euro muss das Unternehmen nur 9,8 Millionen Euro zahlen. Es wird allerdings erwartet, dass die EU-Kommission Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Vertreter DaimlerChrysler

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Der Weg für die Realisierung der Wartungshalle für den Airbus 380 in Frankfurt ist frei. Das Bundesverwaltungsgericht hat im September entschieden, dass der vom BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz) angeregte Baustopp abgelehnt wird. Zuvor war der BUND mit einer Klage und einer einstweiligen Verfügung gegen das Land Hessen bzw. das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vorgegangen. Das Ministerium hatte der Fraport als Betreiberin des Flughafens mit Planfeststellungsbeschluss vom November 2004 gestattet, eine Wartungshalle für den A380 zu errichten. Die für das Vorhaben in Anspruch genommene Fläche ist Teil eines Waldgebietes, das vom Land Hessen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) an die EU-Kommission gemeldet worden ist. Die Kommission hat allerdings noch nicht entschieden, ob das Gebiet in das Netz besonderer Schutzgebiete aufgenommen wird. In seinem Planfeststellungsbeschluss ist das Ministerium, um auf der sicheren Seite zu stehen, davon ausgegangen, dass das gemeldete Gebiet in die Liste der EU-Kommission aufgenommen wird. Nach Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung hat es die Zulässigkeit des Vorhabens bejaht. Vertreter BUND

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Der Rennfahrer Gary Paffett muss einen sechsstelligen Betrag an seinen ehemaligen Sponsor und Vermarkter Gondwana Trade Management zahlen. Dies hat das OLG Hamburg entschieden. In einem 2002 geschlossenen Vertrag hatten die beiden Parteien für den Fall eines Einstiegs Paffetts in die Deutsche Tourenwagen Meisterschaft (DTM) zum Saisonanfang 2003 eine finanzielle Beteiligung Gondwanas an den Einnahmen des Rennfahrers vereinbart. Nachdem Paffett 2003 ein Rennen in der Formel 3000 absolviert hatte und unmittelbar danach zu Mercedes in die DTM gewechselt war, stritten Gondwana und Paffett darüber, ob der Wechsel noch zu Saisonbeginn stattgefunden habe und Gondwana damit finanziell zu beteiligen war. Vertreter Gondwana Trade Management

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Die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung (InsO) ist ein großer Erfolg. Darin sind sich alle Praktiker einig. Nur das Bundesjustizministerium schert aus. Ministerin Brigitte Zypries (SPD) hielt bis zuletzt an dem Plan fest, die InsO an - aus Sicht von Verwaltern und Wissenschaftlern - entscheidenden Stellen zu ändern. Zypries hatte im August einen länger erwarteten Regierungsentwurf vorgelegt, in dem sich "unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigt haben", sagt Dr. Siegfried Beck (Dr. Beck & Partner), Nürnberger Anwalt und Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands.

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Die Deutschen Telekom AG muss ihre Dritten gegenüber erhobenen Datenkosten senken und zuviel kassierte Beiträge zurückerstatten. Dies hat Telekom-Wettbewerber Telegate im August vor der Bundesnetzagentur und dem Landgericht Köln durchgesetzt. Die Bundesnetzagentur entschied, dass die Telekom ihren bislang gegenüber sämtlichen Datenabnehmern erhobenen Gesamtbetrag in Höhe von 49 Millionen Euro auf 770.000 Euro absenken muss. Zugleich wurden der von den Abnehmern pro Nutzungsfall zu zahlende Betrag von neun auf 0,13 Cent vermindert. Telegate und ihre Tochter Datagate hatten zudem vor dem LG Köln die Telekom auf Rückerstattung von Datenkosten in Höhe von gut 65 Millionen Euro verklagt. Das Gericht gab dieser Klage in Höhe von 60,6 Millionen Euro statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vertreter Telegate

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Die Dresdner Bank darf einen Kredit, mit dem Anleger eine stille Beteiligung an einem inzwischen insolventen Unternehmen finanziert haben, nicht zurückfordern. Dies hat das Berliner Kammergericht Ende August entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar aus Berlin bei dem Geldinstitut einen Kredit aufgenommen, um eine atypische stille Beteiligung an der W. Langenbahn KG zu erwerben. Das Unternehmen, das Bauprojekte durchführte, ging allerdings im Jahr 2000 in die Insolvenz. Wie sich herausstellte, hatte das Unternehmen die Investoren mit falschen Angaben über die Vermögenslage im Emissionsprospekt getäuscht. Die Dresdner Bank forderte dennoch ihren Kredit zurück und verklagte das Ehepaar. Nachdem das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen hatte, ging die Bank in Berufung. Doch diese wies auch das Kammergericht überwiegend zurück. Begründung: Da das Ehepaar wegen der falschen Angaben beim Beteiligungskauf Schadensersatz verlagen kann, müsste es wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte es die Investition nie getätigt. So müsse es auch das Darlehen nicht zurückzahlen, denn die Bank habe bei Vergabe des Kredits mit dem Vermittler der Beteiligung zusammen gearbeitet und ihm unter anderem Formulare zur Verfügung gestellt. Erst im Juni hatte allerdings das Oberlandesgericht Schleswig in einem ähnlichen Fall zugunsten der Bank entschieden. Vertreter Ehepaar

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Die medienträchtige Sonderverkaufsaktion von Schnäppchentickets der Deutschen Bahn in Lidl-Supermärkten hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) hat im August Lidl vor dem Stuttgarter Landgericht verklagt. Die Wettbewerbsschützer werfen dem Discounter vor, er habe zu wenige Bahntickets angeboten und die Verbraucher durch "reißerische und fahrlässige" Werbung getäuscht. Die Verbraucherschützer konnten bereits einen ersten Teilerfolg erlangen. Das Gericht untersagte es Lidl laut Presseberichten, mit Schnäppchentickets zu werben, wenn diese nur für eine bestimmte Zeit gültig sind und darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Den Prozessbeginn verlegte das Gericht allerdings auf den 31. Oktober. Mit einem Urteil rechnen die Beteiligten erst Ende des Jahres. Lidl hatte im Mai damit geworben, zehn Tage lang Bahntickets für einen Preis von 49.99 Euro (Hin- und Rückfahrt) in seinen Filialen zu verkaufen. Die 550.000 Tickets waren bereits nach einer Stunde vergriffen. Vertreter WBZ

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Die Mehrheit der Anteilseigner der Caatoosee AG hat sich durch Vergleich mit zwölf Aktionären geeinigt, die gegen eine geplante Restrukturierung vor dem Landgericht Stuttgart geklagt hatten. Von der Hauptversammlung war zunächst ein Kapitalschnitt von 4:1 beschlossen worden. Anschließend wurde das Grundkapital durch Einbringung der Teraport (zur M+W Zander-Gruppe gehörend) und der Outerbounds Technologies sowie durch eine Barkapitalerhöhung von fünf Millionen Euro, gezeichnet durch den Absolute Return Europe Fund, um mehr als 19 Millionen Euro auf gut 24 Millionen Euro erhöht. Inhalt des in wenigen Wochen abgeschlossenen Vergleichs ist der Ausgleich des Kapitalschnitts durch ein Aktienangebot an die Kläger. Abgewickelt wurde dieser Vergleich binnen eines Monats über ein Treuhandverhältnis. Vertreter Caatoosee

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Er hat viel erreicht, insbesondere in „seiner“ Stadt Berlin. Prof. Dr. Peter Raue wurde 2004 von 10.000 Lesern der ‚Berliner Morgenpost’ zum Berliner des Jahres gewählt. Er ließ dabei 49 andere Persönlichkeiten hinter sich, darunter den Regierenden Bürgermeister und den Bundespräsidenten. Spätestens als es dem 64 Jahre alten Vorsitzenden des Vereins der Freunde der Nationalgalerie im vergangenen Jahr gelang, die Ausstellung des New Yorker Museum of Modern Art (MoMA) in die Bundeshauptstadt zu holen und damit einen Publikumsmagneten zu schaffen, war er an einem persönlichen Höhepunkt angelangt. Er hätte sich ins Privatleben zurückziehen können – wollte er aber nicht. Lieber setzt sich Raue, Seniorpartner von Hogan Hartson & Raue, auch in seinem gelernten Beruf als Anwalt weiter für kulturelle Belange ein.