Verfahren

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Wegen des Verdachts der Korruption ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft seit einiger Zeit gegen Funktionäre des Chipherstellers Infineon. Mitte Juli erreichte das Verfahren mit dem Rücktritt von Vorstand Andreas von Zitzewitz einen Höhepunkt. Von Zitzewitz, zuständig für das Speicherchip-Geschäft, soll insgesamt mehr als 200.000 Euro Schmiergeld von der Schweizer Firma BF Consulting erhalten haben. Deren Chef Ralf-Udo Schneider hatte die Ermittlungen im Verlauf eines zivilrechtlichen Streits zwischen Infineon und der Agentur wegen vorzeitig gekündigter Sponsoring-Verträge ins Rollen gebracht. Ebenfalls kassiert haben soll Harald Eggers, seinerzeit ebenfalls in der Speicherchip-Sparte tätig und heute Geschäftsführer eines anderen Unternehmens. Eggers hat, so Presseberichte, inzwischen 50.000 Euro an Infineon zurückgezahlt. Vertreter von Zitzewitz

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Zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage haben der Regattaveranstalter und Yachtbetreiber Adriatic Challenge sowie die Eignergesellschaft Axon Nelson des Ungarn Robert Lang in Würzburg ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren gegen die bayrische Werft Bavaria eingeleitet. Im April war eine von Langs Yachten aus der Bavaria-Produktion bei einer Regatta in Kroatien havariert und ein Seemann ertrunken. Lang hatte 20 Yachten des Typs 42 Match von dem Giebelstädter Unternehmen für drei Millionen Euro erworben. Er behauptet, dass alle Boote seeuntüchtig seien und will Schadensersatzansprüche insbesondere im Hinblick auf entgangenen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro pro Woche für alle Schiffe durchsetzen. Für die Angehörigen des verunglückten Seemanns sollen ebenfalls Ansprüche geltend gemacht werden. Vertreter Adriatic Challenge/Axon Nelson/Angehörige des Seemanns

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Der deutsch-holländische Schiffsbauer van der Velden Barkemeyer hat beim Einbau verschiedener Ruderanlagen in Hochseefrachter nicht gegen geschützte Güter Dritter verstoßen. Das hat das Hamburger Landgericht kürzlich entschieden. Gegen den Schiffsbauer hatte der Hamburger Wettbewerber Becker Marine aus einem deutschen Gebrauchsmuster sowie Urheber- und Wettbewerbsrechten und koreanischen und chinesischen Patenten geklagt. Becker Marine ist in die Berufung gegangen. Vertreter Becker Marine

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Die CDC Cartel Damage Claims S.A. hat nach mehrjähriger Vorbereitung im August Klage gegen die drei Zementhersteller Dyckerhoff, Lafarge und Cemex (vorm. Readymix) erhoben. CDC wirft den Unternehmen vor, Zementabnehmer durch langjährige Preisabsprachen geschädigt zu haben.

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Das Projekt "Freundlichkeits- und Servicekampagne" der Bundesregierung hat mit vergaberechtlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die zwei nicht zum Zuge gekommene Kommunikationsagenturen Scholz & Friends und Zum Goldenen Hirschen, die sich zusammen mit dem Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA) um den Auftrag bemüht hatten, haben in einem Nachprüfungsverfahren vor der Bundesvergabekammer erreicht, dass die Bewertung der Angebote zur Erstellung eines Kampagnekonzepts als fehlerhaft erkannt wurde. Betraut mit der Vergabe des Projekts ist die Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. . Sie hatte eine aus externen Experten bestehende Jury eingesetzt. Die DZT hatte deren Votum ohne eingehende eigene Prüfung übernommen. Auch dies bemängelte die Kammer. Die DZT hatte der Abold Kommunikation den Zuschlag erteilt, die beim OLG Düsseldorf sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Kammer einlegte. (TM)Vertreter Scholz & Friends/Zum Goldenen Hirschen/GWA

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Ende Juli hat das Landgericht Berlin die Klage eines Konsortiums aus Züblin Umwelttechnik, Hohenleitner und Walter Bau abgewiesen. Das Konsortium hatte sich im Vergabeverfahren um den Auftrag für den Abriss des Palastes der Republik bemüht. Der Auftrag ging seinerzeit allerdings an ein Bieterkonsortium um den Baukonzern Strabag, obwohl Züblin und ihre Partner das günstigere Angebot abgegeben haben wollen. Ein Sprecher der Beklagten erklärte, das Angebot habe aber den erforderlichen Leistungsumfang für die Asbestsanierung nicht gewährleistet. Das Züblin-Konsortium verklagte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz. Der Streitwert dieses Verfahrens soll bei etwa zwei Millionen Euro gelegen haben. Der Abriss selbst soll bislang 80 Millionen Euro gekostet haben. Vertreter Kläger-Konsortium

  Juve Plus Prof. Raupach unterliegt

Raupach & Wollert-Elmendorff darf im Geschäftsverkehr weiter unter dem Namen ihres ehemaligen Partners Professor Dr. Arndt Raupach firmieren. Dies hat das Kölner Landgericht am Dienstag entschieden.Der heute 68-jährige Gründer der multidisziplinären Kanzlei hatte diese darauf verklagt, seinen Namen ebenso wie die Domain www.raupach-we.de. nicht mehr im Geschäftsverkehr zu verwenden, nachdem er im vergangenen Jahr zu der US-Kanzlei McDermott Will & Emery gewechselt war.

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Die Buchserie 'Frankfurter Allgemeine Bücherei', die vom Herbst an von Hans Magnus Enzensberger herausgegeben werden sollte, wird nicht erscheinen. Die Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt schoben dem Projekt, das der Schriftsteller zusammen mit der 'FAZ' und dem Deutschen Taschenbuch Verlag geplant hatte, einen Riegel vor. Der Frankfurter Eichborn Verlag hatte die einstweilige Verfügung gegen Enzensberger, der für Eichborn seit über zehn Jahren die Reihe 'Andere Bibliothek' herausgegeben hatte, erwirkt. Der Schriftsteller hatte seinen bis Ende 2007 laufenden Vertrag im Herbst 2004 vorzeitig gekündigt, um sich neuen Projekten zu widmen. Eichborn hatte dagegen bereits im Mai eine einstweilige Verfügung beantragt, war damit aber vor dem Frankfurter Landgericht gescheitert. Das OLG erkannte jedoch nun die außerordentliche Vertragskündigung mit Eichborn nicht an. Damit herrsche ein Wettbewerbsverbot, das Enzensberger die Herausgabe einer ähnlichen Reihe wie die 'Andere Bibliothek' bei der 'FAZ' vor 2007 untersage. Enzensberger erkannte die Unterlassungsverfügung an und auch 'FAZ' und der Deutsche Taschenbuch Verlag verpflichteten sich, die unter der neuen Reihe angekündigten Bücher nicht zu verlegen. Vertreter Eichborn Verlag

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Reinhard Mühl ist jetzt ein Insolvenzverwalter ohne Verwaltungen, dafür aber selber insolvent. Das ist der vorläufige Zwischenstand einer Geschichte, die die Szene seit einigen Wochen bewegt.

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Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht das Adhäsionsverfahren im so genannten Hamburger Falk-Strafprozess endgültig nicht zugelassen hat, wurde am 3. August gegen den ehemaligen Unternehmer Alexander Falk Zivilklage erhoben. Die Klägerin Energis verlangt Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises, den sie im Jahr 2001 für das - inzwischen insolvente - Falk-Unternehmen Ision gezahlt hat. Die vor dem Landgericht Hamburg eingeklagte Summe liegt bei 763 Millionen Euro.

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Der Marquard Media Verlag hat Anfang Juli die aktuelle Ausgabe seines People-Magazins 'Celebrity' aus dem Handel nehmen müssen. Er befolgte damit eine von dem Verlagskonkurrenten Condé Nast beim Landgericht München erwirkte einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung an Fotos von Angelina Jolie und ihrem Adoptivsohn Maddox. Die bekannte Fotografin Annie Leibovitz hatte die Fotos exklusiv für Condé Nast USA gemacht, der sie in der Juni-Ausgabe seines amerikanischen Hochglanztitels 'Vanity Fair' veröffentlicht hatte. Marquard habe die Bilder eingescannt und großformatig auf einer Doppelseite zur Illustration einer Rubrik verwendet. Trotz Quellenangabe sah darin Condé Nast, der neben 'Vanity Fair' auch 'Glamour' und 'Joy' verlegt, seine Exkusivrechte verletzt. Marquardt erkannte die einstweilige Verfügung schließlich an und wies alle in Deutschland belieferten Grossisten und Bahnhofsbuchhändler zur sofortigen Remission aller noch unverkauften 'Celebrity'-Exemplare an. Die nächste Ausgabe erschien kurz darauf regulär im Handel. Vertreter Condé Nast