Verfahren

  Juve Plus Leica-Sanierung abgeschlossen

Beim Kamera- und Fernglashersteller Leica Camera AG ist Mitte August der letzte Schritt zur Sanierung in die Wege geleitet worden. Das von einer WP-Gesellschaft entworfene Restrukturierungskonzept, das einen Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung vorsieht und auf der Hauptversammlung am 31. Mai beschlossen worden war, kann wie vorgesehen umgesetzt werden.

  Juve Plus ARD-Affären

Die ARD, die wegen der Platzierung von Schleichwerbung in den Sendungen "Marienhof" und "Tatort" und im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen die ehemaligen Sportchefs Jürgen Emig (Hessischer Rundfunk) und Wilfried Mohren (Mitteldeutscher Rundfunk) heftig in die Kritik geraten ist, hat inzwischen eine Clearing-Stelle eingerichtet.

  Juve Plus Explosive Mischung

Einst galt das Modell Volkswagen (VW) als richtungweisend. Jetzt sind die Schlagzeilen weniger schön. Was sich in dem Konzern angesammelt haben soll, ist eine explosive Durchmischung von Arbeitnehmer- und Konzerninteressen, die weit über das gepriesene Konsensmodell hinausgeht.Soweit bislang bekannt, stützt sich VW derzeit noch weitgehend auf internes Know-how, um der Lage Herr zu werden: Rechtsabteilung und Innenrevision sollen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit einer Stellungnahme erschienen sein. Sollte die Angelegenheit weitere Kreise ziehen und externer Rat nötig werden, so mutmaßen Strafrechtler, werde VW aus strategischen Gründen wohl eher nicht auf die Verteidigerriege im Lopez-Verfahren zurückgreifen. Damit wären neben Dr. Jürgen Taschke von Clifford Chance und Dr. Eberhard Wahle von Eisenmann Wahle Birk auch andere prominente Namen aus dem Rennen.

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Einen Vorwurf wollen wir uns nicht gefallen lassen: Dass an dieser Stelle immer nur Platz für Großinsolvenzen oder esoterische Verfahren sei. Denn, so werden viele von Ihnen denken, die deutsche Insolvenz-Realität ist vielschichtiger. Stimmt - und deswegen lesen Sie im Folgenden diesmal einen Querschnitt durch die bunte Welt der Firmenpleiten. Alles ist dabei: Vom Flughafen bis zum Geflügelhändler, vom Kunststoffproduzenten bis zum Buchverlag. Beginnen wollen wir aber mit der Bekleidungswirtschaft, die in den vergangenen Wochen arg gebeutelt war.

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Die Gewerkschaft ver.di muss mit dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen Tarifvertrag abschließen, der das Weihnachtsgeld der AWO-Mitarbeiter in der Höhe begrenzt. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin in einem Beschlussverfahren entschieden. Ver.di und AWO hatten sich in einer Tarifeinigung auf Lohnsteigerungen und auf eine Begrenzung des Weihnachtsgeldes für die Jahre 2003 und 2004 auf die Höhe der Vorjahre geeinigt. Diese Begrenzung war allerdings nicht Bestandteil des Tarifvertrages geworden. Nach einem Tarifstreit über einen Reformtarifvertrag hatte die AWO alle Tarifverträge gekündigt.

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Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat das Ermittlungsverfahren gegen die beiden ehemaligen Borussia Dortmund-Manager Dr. Gerd Niebaum und Michael Meier mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das Verfahren war durch eine Strafanzeige der Anlegerschutz-Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in Gang gekommen. Im Zusammenhang mit dem Börsengang des Fußballclubs soll es zu Kursmanipulationen und Kapitalanlagebetrug gekommen sein. Die Ermittlungsbehörde vermochte keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Manager zu erkennen.

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Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat in einem Urteil zur Erweiterung des Airbuswerks die Rechte von Industrieunternehmen erheblich gestärkt: Das Gericht hat entschieden, dass der planmäßige Ausbau des Airbuswerks mittelbar dem Gemeinnutz dient und der Kläger durch den Planfeststellungsbeschluss nicht in seinen Rechten verletzt wird. Damit hat ein Gericht erstmalig festgesetzt, dass private Unternehmen, sofern eine mittelbare Gemeinnützigkeit vorliegt, in Rechte Dritter eingreifen können. Bislang unterschieden Gerichte allein zwischen einem rein gemeinnützigen oder privatnützigen Projekt. Da jedoch das Projekt Airbus tausende Arbeitsplätze geschaffen hat, ist dieses dem Gericht zufolge auch als Vorhaben eines Privatunternehmens mittelbar gemeinnützig, womit das Recht des Einzelnen zurückstehen muss.

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Die Flughafen Düsseldorf GmbH kann ihren Bündelfunk-Auftrag wie geplant an EADS Telecom Deutschland GmbH vergeben. Dies ist das Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Düsseldorf, das der nicht zum Zuge gekommene Bieter Frequentis angestrengt hatte. Das Verfahren ist auch deshalb für die Branche wichtig, weil derzeit der Bund und die Länder mit BOS Net ebenfalls ein Bündelfunksystem anbieten und weitere Flughafen ebenfalls ein solches System wünschen.

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Die Beihilfen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die so genannte Holzstadt in Wismar sind rechtens. Mit rund 24 Millionen Euro soll die Entwicklung eines Areals am Hafen der alten Hansestadt gefördert werden. Entstehen sollen neben Büros und Wohnungen auch Unterhaltungs- und Wissensangebote zum Thema Holz. Mehrere wichtige Unternehmen der Holzindustrie sind in Wismar engagiert, darunter die Firmen Klausner, Egger und Hüttemann.

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Sparkassen müssen ihre Aufträge nicht öffentlich ausschreiben. Dies entschied das OLG Rostock in einem Nachprüfungsverfahren. Die Heros Transport GmbH hatte in erster Instanz vor der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag eingereicht, weil die Ostseesparkasse Rostock Aufträge unter anderem für Wert- und Sicherheitstransporte nicht öffentlich ausgeschrieben hatte. Die Rostocker OLG-Richter befanden nun, dies sei rechtens gewesen. Als Begründung führten sie an, dass es sich bei der Sparkasse nicht um einen öffentlichen Auftraggeber handele.